Author : Felix Gerhard, Lucka
Der landwirtschaftliche Betrieb und besonders der Großbetrieb erfordert neben einem Stamm von Arbeitern, welche das ganze Jahr zur Verfügung stehen, während der Zeit der Feldbestellung und der Ernte noch weitere Arbeitskräfte.
1. Kontraktlich gebundene Arbeiter
- welche auf dem Gute selbst wohnen und durch einen festen Kontrakt sich zu andauernder Arbeit verpflichten (Gesinde, Deputanten, Instleuten)
1.A. Kontraktlich gebundene Arbeiter : Gesinde (auch Knechte, Gespannknechte)
- männliche und weibliche ledige Personen
- werden gegen Beköstigung und gegen einen festen Jahreslohn für die Dauer eines Jahres gemietet
- stehen der Herrschaft jederzeit zur Verfügung
- Männer als Pferdeknechte, Viehfütterer, Hütejungen, usw.
- Frauen als Meierin, Wirtschafterin, Haus-, Stuben-, Milchmädchen usw.
- infolge des Abzugs nach Westen und dem Bestreben Beschäftigung in den Städten zu suchen, stark im Rückgang begriffen
- an Stelle der ledigen Knechte sind inzwischen die verheirateten Knechte getreten, Einsatz als Gespannknechte auf größeren Gütern und in größeren Bauernwirtschaften
- Frauen der Gespannknechte sind nicht zu Dienstleistungen verpflichtet, können aber Scharwerksdienste erfüllen oder bei der Ernte dem Bauern ihres Mannes helfen
1.B. Kontraktlich gebundene Arbeiter : Deputanten (andere Namen : Wirtschaftsbeamte, Vögte, Kämmerer, Oberschäfer, Gärtner, Hofmann, Hirte, Kutscher, Schmied,
Stellmacher)
- benötigen zur Ausführung ihrer Arbeit eine große Erfahrung und Zuverlässigkeit
- z.B: Fütterung und Pflege einer größeren Zahl von Nutz- und Zugtieren
- z.B. Beaufsichtigung und Leitung anderer Arbeiter
- aber auch gewöhnliche Feldarbeiter treten als Deputanten auf, die außer ihrer eigenen Arbeitskraft noch eine oder zwei weitere Arbeitskräfte stellt
1.C. Kontraktlich gebundene Arbeiter : Instleute / Instmann (Gutstagelöhner)
- schliessen einen einjährigen Vertrag, halbjährlich kündbar
- stellen ausser seiner Arbeitskraft, noch eine weitere Arbeitskraft (früher bis zu zwei oder drei weitere Arbeitskräfte), genannt Hofgänger oder Scharwerker
- bringen ihre Frau während der Erntezeit mit zur Arbeit
- sind gegenüber dem Gutsherrn Arbeitnehmer, sind gegenüber dem Scharwerker Arbeitgeber
- stellen die überwiegende Zahl ländlicher Arbeiter (in Ostpreussen)
- werden laufend reduziert wegen des Einsatzes von Dreschmaschinen und des Mangels an Scharwerkern
- werden ersetzt durch Deputanten und Freiarbeitern
- Scharwerker sind : eigene Kinder, unverheiratet gebliebene Geschwister und Verwandte, der Vater der Instleute, Kinder anderer Arbeiter, gefallene Mädchen, die ein Kind zu versorgen haben. Zweidrittel der Scharwerker sind weiblich
- Scharwerker arbeiten bis zum 20. Lebensjahr, danach Eintritt in die Gesindedienste oder Abwanderung in die Stadt
- Instleute behandeln ihre Scharwerker vorsichtig und mild, da sie die sonst fortgehenden Scharwerker ersetzen müssen
- daher suchen Instleute Stellen, wo keine Scharwerker Bedingung sind, z.B. bei Bauern
- männliche Scharwerker haben Gelegenheit alles zu erlernen, was später als Gespannknecht oder Instleute benötigt wird
- weibliche Scharwerker lernen nur Feldarbeit und verpassen so das Erlernen der ordentlichen Haushaltsführung
2. sogenannte Freie Arbeiter
- welche nur zeitweise, oder wohl tatsächlich längere Zeit, aber nicht auf Grund eines Kontraktes in Arbeit genommen werden (Einlieger, Kleinstellenbesitzer (gen. Eigenkätner))
2.A. Freie Arbeiter : Einlieger
- mieten vom Bauern ein kleines Stück Land
- mieten vom Großgrundbesitzer eine Wohnung und ein kleines Stück Land
- gehen für Tagelohn regelmäßig auf Arbeit, so oft sich Arbeitsgelegenheit bietet
- bilden das Proletariat unter der Landbevölkerung
2.B Freie Arbeiter : Kleinstellenbesitzer (genannt Eigenkätner)
- wohnen in ihrem eigenen Häuschen
- eigenes Land reicht nicht vollständig zur Befriedigung der Lebensverhältnisse der Familie aus, gibt aber einen nicht unbedeutenden Zuschuss
- im Raum Königsberg gehen Kleinstellenbesitzer dem Erwerb durch Handel, Handwerk oder Fuhrhalterei nach
- in anderen Kreisen auch durch Lohnarbeit in der Erntezeit
3. Wanderarbeiter liegen im Raum Ostpreussen nicht vor (Ausnahme Hopfen- und Drainagearbeiten im Raum Rastenburg)