Hallo liebe Forenmitglieder,
was genau ist ein Ratsgeschoß ? Aus dem Kontext ergibt sich, daß es sich um eine halbjährliche Geld-Abgabe an die "Herrschaft" handeln muß. Der Begriff taucht in einem Kaufvertrag eines Hauses in Wilsdruff von 1759 auf. Mein Ahn hatte das Haus gekauft. Damit ging die Verpflichtung zur Weiterführung der Zahlung von einigen Abgaben einher.
"Es verkaufet Herr.... sein ........ Wohnhauß, ..... sammt allen darauf hafftenden Recht und Gerechtigkeiten, insonderheit der so genannten alten Gerechtigkeit, auf Nutz Beschwerungen besonders an
26 gangbaren Steuerschocken
14 gl 6 d jahrl. Erbzinnß der Hoch Adel. Herrschaft, halb Walpurgis und halb Michaelis gefällig
und
13 gl 9 d jährl. Rathsgeschöße gleichfalls halb Walpurgis und halb Michaelis gefällig......."
Kennt jemand diesen Begriff ?
Danke + Gruß
Burkhard