Hallo,
in einem Traueintrag von 1757 in Bad Goisern fand ich die Abkürzung p.m.f.l. nach dem Namen der Mutter des Bräutigams.
Hinter dem Namen des Vaters der Braut stand Epiphanii hujatis p.m.
Was bedeuten diese beiden Passagen?
Danke im voraus
Simone
Abkürzung p.m.f.l.
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Hallo Simone,
p. m. heißt jeweils piae memoriae = frommen Angedenkens = verstorben.
Die übrigen Abk. kann ich nicht so recht zuordnen; da wäre es besser, einen Scan des Dokuments zu haben. -
Hallo Simone,
es wäre hilfreich, wenn Du den Originaltext hier einstellst!
Ich vermute, dass der Text in Sütterlin oder Kurrent geschrieben ist und das vermeintliche "f" in Wirklichkeit ein sog. "Lang-s" ist. "p.m.s.l."
steht für "per matrimoniam subsequens legitimatus", übersetzt für "durch nachfolgende Verheiratung legitimiert", soll heißen, dass der Bräutigam nichtehelich gezeugt, jedoch durch nachträgliche Heirat der Erzeuger für ehelich erklärt wurde.Deine zweite Frage ist schwieriger. "Epiphanii" ist der Genitiv von "Epiphanias". Im Kirchenkalender gibt es zwei Epiphanias-Sonntage im Januar. Ob der erste oder zweite gemeint ist, müßte sich aus dem Kontext ergeben, wenn das nicht sogar angegeben ist. Da Du kein genaues Trau-Datum genannt hast, kann man auch nicht kombinieren. "hujatis" heißt "hiesig". Für die Abkürzung "p.m." gibt es mindesten 13 Deutungen. Welche davon gemeint sein kann, ergibt sich aus dem Kontext. Das "p" steht wahrscheinlich für "post" = nach. Das "m" steht möglicherweise für "meridiem" = Mittag oder "mortem" = dem Tode.
Gruß
Detlef -
Hallo,
hier ist die Datei mit dem Heiratseintrag des Sebastian Höllwerth.
Nach der Ehe legitimiert klingt für mich schon mal sehr plausibel.Liebe Grüße
Simone
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Hallo,
damit nun der komplette Text:
Honestus Sebastianus honesti Wolfgangi Holl.-
wirths? pistoris in … viventis et Catharinae uxoris
piae memoriae filius legitimus cum Elisabetha honesti Aegidij
Kerndler? Ephippiarij hujatis piae memoriae et Sabinae uxoris
viventis filia legitima testes Pater sponsi et Josephus
K. frater sponsae
Der ehrsame Seb., des ehrsamen W. H., Bäckers in …, welcher noch lebt. u. der Cath., dessen Ehefrau frommen Angedenkens, ehelicher sohn, mit der Elis., des ehrsamen Ägidius K., hiesigen Sattelmachers frommen Angedenkens u. der Sabine, dessen Ehefrau, welche noch lebt, eheliche Tochter. Zeugen: der Vater des Bräutigams, u. Jos. K., Bruder der Braut. -
Hallo,
ein herzliches danke schön für die schnelle Hilfe!Liebe Grüße
Simone