Hallo alle miteinander!
Ich habe gerade ein Problem, welches für meine Forschung bedeutend ist... Und zwar habe ich gestern ein Kirchenbuch nach der Geburt meines Ururgroßvaters Ernst Traugott Robert Bandur abgesucht. Ich weiß von einer Heiratsurkunde, dass er 1850 in Striche geboren sein muss. Nun suche ich und suche ich... Und finde nichts! Erst durch einen Zufall habe ich das uneheliche Kind Ernst Traugott gefunden, geboren im Frühjahr 1850 in Striche. Die Mutter: Dorothea geb. Barm... Aber es kommt noch mysteriöser! Ich suchte weiter, und fand heraus, dass diese Dorothea Barm erst 1852 einen Carl August Bandur heiratete, also als mein Ururgroßvater schon 2 Jahre alt war. Es könnte so gewesen sein: August Bandur war verheiratet. Trotzdem zeugt er mit einer anderen Frau, Dorothea Barm, einen Sohn, Ernst Traugott. Als seine Ehefrau starb, heiratet er die Mutter seines Sohnes, Dorothea Barm. Diese nimmt mit ihren gemeinsamen Sohn den Namen Bandur an. Aber: Es steht ja eigentlich garnicht fest, dass August der Vater war. Oder: was ist, wenn Ernst Traugott nicht sein Sohn war?
Gab es denn auch Fälle, wo uneheliche Stiefkinder bei der Hochzeit der Mutter den Namen des Stiefvaters mit annahmen? War es überhaupt üblich, dass uneheliche Kinder bei einer Hochzeit den Vaternamen übernahmen?
Ich hoffe, dass man mein Gewurschtel durchblickt, und versteht, was ich meine. Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus?
Liebe Grüße,
Franzi Bandur