Hallo zusammen,
ich habe mal wieder eine recht spezielle Frage. Im Fürstbistum Münster gab es ja über Jahrhunderte bis zu Beginn des 19. Jh. die Kirchspielsschatzung, d. h. es wurde ein bestimmter zu entrichtender Steuerbetrag pro Kirchspiel definiert.
Wie wurde dieser innerhalb des Kirchspiels dann weiter aufgesplittet?
- nach dem Ertrag der Höfe auf die Pächter / Besitzer / Grundherren ODER
- nach Personen (Kopfsteuer), die ja in der Regel ab 12 Jahren steuerpflichtig waren (Stichwort Kommunikantenverzeichnis)
Der Hintergrund meiner Frage ist, dass ich in einem Einwohnerverzeichnis bei einer Familie festgestellt habe, dass die Kinder durchweg um 2-3 Jahre jünger gemacht wurden als sie waren. Ich habe das durch den Abgleich mit den Taufdaten festgestellt. Ich habe (noch) nicht geprüft, ob dahinter vielleicht ein System der Steuerhinterziehung steckte, das von vielen Familien praktiziert wurde.