Hallo!
Seit kurzem befasse ich mich mit Genealogie.
Besonderes Interesse habe ich an der Familie Merz, welche Ratsherren in Mainz waren und 1675 in den alten Reichsritterstand erhoben wurden.
Ursprünglich dachte ich, dass diese später den Titel Ritter/Edle Mer(t)z v. Quirnheim führten.
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In Dokumenten aus dem frühen 18. Jahrhundert wurden diese als Freiherr v. Merz (auch Freiherr v. Quirnheim) bezeichnet.
Beispiel: Kalender des kaiserlichen Reichskammergerichts
Im Beamtenverz. d. königl. bayr. Reg.-Bez. der Pfalz wird der "Freiherr von Merz" bei den Herrschaften vor Ausbruch der franz. Revolution erwähnt.
Durch den Verlust der Lehen wanderten diese rechtsrheinisch ab und führten dann den Namen (Ritter) Mertz von Quirnheim.
Das Auffinden einer Quelle mit dem Nachweis der Erhebung in den Freiherrenstand war auch nach intensiver Suche erfolglos.
Oder kann die Freiherrenbetitelung allein mit den Herrschaft über die Lehen begründet werden?
Herzlichen Dank im vorraus für Ihre Hilfe.