Moin zusammen,
folgendes würde ich euch gerne fragen:
Zeitraum 1938 - 41:
ein unehelich geborenes Kind erhält den Familiennamen der Mutter bei der Geburt.
Heiratet diese Mutter dann einen neuen Mann (nicht den Vater des Kindes) gibt er "durch Namenserteilung" dem Kind seinen Familiennamen.
Er adoptiert das Kind aber nicht.
Seitdem heißt das Kind mit Familiennamen nach dem neuen Ehemann der Mutter. So steht es auch in allen Papieren.
In der Geburtsurkunde ist zudem ein Vermerk auf Namenserteilung durch den Ehemann der Mutter. (Auch in der Taufbescheinigung wurde die Namenserteilung nachträglich wirksam)
Kann man denn die ursprüngliche Geburtsurkunde vor der Namenserteilung beim Standesamt einfordern?
Schließlich wurde das Kind bei Namenserteilung nicht gefragt (weil zu klein) und hätte lieber den "Geburtsfamiliennamen" in den Papieren.
Freu mich auf eure Meinung!
Gruß
Opa August