Standesamt Leipzig verweigert Kopie der Sammelakte

  • Wenn das Interesse besteht, dann natürlich gerne :).


    Ich hab mehrfach versucht mir Kopien meiner Geburtssammelakte vom Standesamt Leipzig erteilen zu lassen. Leider verweigert mir das Standesamt dies. Ich habe deswegen bereits beim Amtsgericht Leipzig Antrag auf Anweisung an das Standesamt zur Vornahme der Amtshandlung gestellt.
    Mein ursprünglicher Antrag lautete


    Ich erhielt eine Ablehnungsbescheid


    Also folgenden Antrag beim Amtsgericht gestellt:

    Ich hab erhielt dann einen Brief, in dem mich das Gericht um die Zusendung der Gerichtsbeschlüsse und einer Kopie meiner Geburtsurkunde bittet. Aber auch dass sie meinen Antrag mit Originalunterschrift haben wollen und mein Fax dreimal angekommen ist.




    Gerichtsentscheidungen im Anhang. Gerichtsentscheidungen sind gemäß § 5 Urheberschutzgesetz nicht urheberrechtlich geschützt. Vollständige Auszüge aus den Gesetzeskommentaren kann ich nicht hier veröffentlichen. Aber Zitate könnte ich hier veröffentlichen.




    Link zum Gesetzeskommentar:
    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/018/1601831.pdf

  • Hallo Aras,


    Zitat

    Ich erhielt eine Ablehnungsbescheid


    Den hat sicher der eine oder andere, ich auch, schon einmal erhalten.


    Zitat

    Also folgenden Antrag beim Amtsgericht gestellt:


    Diesen Weg hätte ich nicht als Antwort auf die Ablehnung gewählt! Dazu gibt es noch nach meiner Ansicht andere Möglichkeiten wegen einer Ablehnung nachzufassen. Es ist nicht so unnüblich das Standesbeamte auch einmal irren können ... sie sind, wie wir, ja auch nur Menschen :). Warum nicht schriftlich beim Vorgesetzten nachfragen? Ob auch dieser die gleiche Auffassung vertritt?


    Rechtsmittel sind für mich ganz persönlich immer der letzte Weg.


    Was ist denn an dieser Kopie des Originales im Gegensatz zu einer Abschrift, die du ja wohl bereits erhalten hast, so wichtig dafür nun ein AG zu beschäftigen?


    Mir wurde einmal die Sterbeurkunde meines Bruders verweigert ... aber ich bekam diese dann trotzdem ohne ein AG bemühen zu müssen. Wohl weil ich mich einfach weiter nach oben in der Amtshierachie gefragt habe. Mit Erfolg ... den ich dir auch wünsche. Wobei ... du hast doch die Daten ja bereits von amtlicher Seite als Abschrift vorliegen? So ganz verstehe ich die Notwendigkeit deines Vorgehens derzeit noch nicht.


    MfG Watf

  • Hallo Watf,


    warum denkst du, hat die Standesbeamtin die Formulierung "nach mehrmaliger Prüfung der Sachlage" gewählt?



    Diesen Antrag habe ich de jure zum dritten Mal gestellt und mehrfach Konsens gesucht. Hat nicht funktioniert.



    Und Rechtsmittel zu wählen ist auch keine Schande und auch nichts schlechtes. Hab auch mE nur zu einer Standesbeamtin, Frau Sch., in Leipzig eine gestörte "Beziehung". Mit allen anderen kann ich dort ganz gut arbeiten auch wenn es manchmal wie hier an formellen Problemen scheitert. Mir ist es offen gesagt lieber einen ehrlichen Ablehnungsbescheid zu erhalten als da viel hin und her zu schreiben und am Ende bleibt es eh beim alten.



    Glaube vielmehr, dass das Standesamt ja nix von hat mir die Aktenkopie zu verweigern. Sie schreibt ja selber, dass sie keine Rechtsgrundlage dafür sieht. Ich habe meine Argumente bereits im Januar beim Leipziger Fachberater schriftlich vorgetragen. Also das Standesamt kennt meine Rechtsansicht. Für die Standesbeamtin gibt es ja auch keinen dringenden Grund eine Zweifelsvorlage beim Amtsgericht einzureichen.

  • Hallo Aras,


    eben ... das Amt hat sicher nichts von der Ablehnung der Kopie ... eher jetzt wohl einen unnötigen Mehraufwand. Was ich ehrlich gesagt ja auch nicht nachvollziehen kann.


    Aber ...

    Zitat

    Was ist denn an dieser Kopie des Originales im Gegensatz zu einer Abschrift, die du ja wohl bereits erhalten hast, so wichtig dafür nun ein AG zu beschäftigen?


    MfG Watf

  • Nein. Sie hat doch geschrieben, dass sie keine gesetzliche Grundlage für die Erstellung der Kopien hat. Von möglichem Mehraufwand war keine Rede.


    Auf deine Frage zurückkommend, erlaube mir dies mit einer Gegenfrage zu beantworten:
    Wieso hast du die Sterbeurkunde deines Bruders angefordert, obwohl du doch bestimmt weißt wie wo und warum er gestorben ist?

  • Hallo Aras,


    ich nehme an, dass es in den Leipziger Standesämtern ähnlich zugeht wie in anderen Städten. Hier ist es so: Die weise Entscheidung der Verantwortlichen sorgt dafür, dass Standesämter zusammengelegt werden (angeblich spart man dadurch Geld). Da der Arbeitsaufwand dadurch jedoch nicht geringer wird, sondern ganz im Gegenteil mehr Arbeit auf weniger Mitarbeiter verteilt wird, kommt es in immer größerem Maße dazu, dass die „normale” Arbeit im Standesamt kaum noch geleistet werden kann.


    In den Standesämtern gibt es niemanden, der hauptsächlich dafür abgestellt ist, die Anfragen der Familienforscher zu bearbeiten. Das müssen diejenigen machen, die „normalerweise” ganz andere Aufgaben haben. Da sie diese jedoch meistens nicht mehr zeitnah schaffen können, müssen Prioritäten gesetzt werden. Und da stehen die Anfragen der Familienforscher nicht unbedingt an erster Stelle.


    Nun versetze Dich mal in diese Mitarbeiter:
    • Es fragt einer ganz freundlich an, ob er zu der Person XY eine Urkunde haben könnte. Vielleicht sogar bei einem persönlichen Gespräch und nicht ausschließlich per Brief, Email oder telefonisch.
    • Es fordert einer eine Urkunde an und weist sogleich auf die entsprechenden Paragraphen hin, nach denen das Standesamt verpflichtet ist, diese Urkunde unverzüglich herauszurücken. Für den Fall, dass die Urkunde nicht augenblicklich zugeschickt werden sollte, wird dann vorsorglich gleich der Hinweis auf den Rechtsweg hinzugefügt.


    Welche dieser Anfragen würdest Du schneller bearbeiten? Ist es sehr verwunderlich, dass man dort bei der zweiten Anfrage erstmal überlegt, ob es irgendwelche Regelungen gibt, die die zusätzliche Arbeit vermeiden oder zumindest sehr lange verzögern?


    Ich selbst habe mit der ersten Möglichkeit jedenfalls sehr gute Erfahrungen gemacht.

  • Hallo Bonzhonzlefonz,


    anfangs war es ganz unförmlich. Meine Mutter hat sogar 2 Wochen im voraus einen Termin vereinbart um Akteneinsicht zu erlangen. Nix mit Paragraphen oder sonstwas :).


    Also um dich zu beruhigen:
    Wäre es so eine 1000 Seiten Akte dann hätte ich auch Verständnis. Dann würde ich auch hingehen und sagen, welche Seiten ich kopiert haben will. Aber bei einem Blatt?! Wo doch meine Mutter extra einen Termin hatte und dieser 30 Minuten dauerte? Und dann gabs die schriftliche Auskunft aus der Akte, die bestimmt auch eine gewisse Zeit zum Verfassen gebraucht hat?


    Außerdem geht es mir in diesem Fall nicht um Familienforschung sondern um Nachweise für eine mögliche iranische Staatsangehörigkeit und Überprüfung ob die Daten alle korrekt sind. Ich hab nämlich bis jetzt gemerkt dass sich in fast allen personenstandsrechtlich relevanten Unterlagen irgendwelche Fehler eingeschlichen haben. Wenn z.B. im Scheidungsurteil der Eltern die Eheregisternummer falsch ist, der Familienname deiner Mutter auf der Geburtsurkunde falsch ist oder im Melderegister Daten fehlen dann weißt du was ich meine. :(


    Hab z.B. aus aktuellem Grund auch die Einbürgerungsakte suchen lassen. hab sie nicht lokalisieren können. Ich war aber immer freundlich bei den Behörden und Archiven und habe alle Abschriften bekommen.

  • Hallo Aras,


    Zitat

    Wieso hast du die Sterbeurkunde deines Bruders angefordert, obwohl du doch bestimmt weißt wie wo und warum er gestorben ist?


    Wissen alleine genügt nicht wenn man sein Wissen auch belegen will. Ich brauchte in diesem Falle eine beglaubigte Kopie, wäre aber natürlich auch mit einer beglaubigten Abschrift des entsprechenden Eintrages völlig zufrieden gewesen.


    MfG Watf

  • Hallo Jens,


    Zitat

    Ich selbst habe mit der ersten Möglichkeit jedenfalls sehr gute Erfahrungen gemacht.


    Nicht nur du ;-)


    Zitat

    Der Geburtseintrag Ihrer Großtante xyz lag bei uns vor. Wir haben ihn kopiert und heute abgeschickt. Als Bonbon haben wir noch eine Kopie der Heiratsurkunde der Eltern von xyz beigefügt, die lose im Geburtenbuch beilag.


    Zitat

    Zu den Gebühren möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir üblicherweise keine unbeglaubigten Kopien fertigen. Da Sie sich mittlerweile aber zum Großkunden entwickelt haben ;-))) übersenden wir Ihnen die beiden oben genannten Kopien ausnahmsweise einmal unbeglaubigt und kostenlos.


    Ich betrachte mich immer als Bittsteller wenn ich Unterlagen anfordere, auch wenn ich dazu berechtigt bin! Auch denke ich ist mein Verhalten in der Person als Ahnenforscher schon auch wichtig für alle meine weiteren Anfragen und auch für die Kollegen/innen die sich nach mir an das Amt wenden. Ja, ich möchte gerne positiv in Erinnerung bleiben! Auch wenn die Meinungen einmal auseinander gehen!


    MfG Watf

  • Hallo Watf,


    Bittsteller klingt so nach 1950 und "Haben Sie ein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht?".


    Wir sind in unserer modernen Gesellschaft aber viel weiter als damals. In Deutschland setzen sich immer weiter Transparenzgesetze durch und der Bürger wird als gleichberechtigter Ansprechpartner anerkannt und wahrgenommen. Man muss sich nicht verstellen oder sich als Bückling anbiedern sondern kann heute auf seine Ansprüche bestehen ohne dass man Angst vor Repressalien haben muss.




    Ich hab auch positives Feedback mit freundlichem und bestimmten Auftreten erhalten. Wenn der Sachbearbeiter merkt, dass kein gewöhnlicher Bittsteller, dem er jeden Kleinkram müsig erklären muss, einem gegenübersteht sondern einer der sich auch mit der komplexen Materie auseinandergesetzt hat und auch die formaljuristischen Voraussetzungen kennt und akzeptiert, dann kann man auch gleichberechtigt diskutieren und Lösungsstrategien ausarbeiten.


    Früher, vor 100 Jahren, war der Dorflehrer der die Dorfbewohner bei Verwaltungsverfahren unterstützt hat. Damals war auch noch Obrigkeitsdenken weit verbreitet und Abschiedsfloskeln wie "Hochachtungsvoll" üblich. Das Selbstverständnis und die Legitimation des Beamten kam aus der Ernennung durch den Souverän, den Fürsten. Heute ist der Souverän das Volk. Heute kann man Gesetze und Gerichtsentscheidungen frei im Internet finden. Das Bildungsniveau ist soweit angestiegen, dass man diese auch verstehen und ggü. Behörden - wie bereits ausgeführt - gleichberechtigt ist.


    Man muss sich also heute nicht schämen wenn man Rechtsmittel, z.B. einen Widerspruch, gegen Bescheide einreicht. Zumal nicht in allen Bereichen Widersprüche kostenlos sind. Man bezahlt Gebühren für die Amtshandlung und wird dadurch Auftraggeber.


    Das ist mein Demokratie- und Rechtsstaatsverständnis.


    Also freut mich wenn du mit deiner Art und Weise gut voran kommst. Ich habe auch Unterlagen zugeschickt bekommen, die ich nicht angefordert hatte und mich in meiner Sache weeeeeit vorangebracht hat.

  • Hallo Aras,


    Zitat

    Bittsteller klingt so nach 1950 und "Haben Sie ein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht?".


    Naja ... ich bin ja auch danach geboren ;-) Eine Bitte zu äußern ist für mich, trotz Rechtsanspruch, völlig normal. Ich reiche die erforderlichen Daten ein und der Sachbearbeiter darf dann gerne über meine Berechtigung entscheiden. Und wenn wir unterschiedlicher Meinung sind ... sprechen wir weiter darüber und versuchen uns gegenseitig zu überzeigen :)


    Zitat

    Man muss sich nicht verstellen oder sich als Bückling anbiedern sondern kann heute auf seine Ansprüche bestehen ohne dass man Angst vor Repressalien haben muss.


    Ja sicher! Aber wie überall im Leben ... der Ton macht die Musik im Umgang mit Menschen. Und jeder spricht eben auch auf einen anderen Ton an ;-)


    Betreffend deinem Fall hätte ich halt eine andere Tonlage gewählt. Was aber nicht bedeutet das meine Vorgehensweise von dir übernommen werden soll! Nicht das wir uns da falsch verstehen!


    Und natürlich ist es auch weiter interessant zu lesen wie es in dieser Angelegenheit bei dir weiter geht! Ich wünsche dir in jedem Fall Erfolg.


    MfG Watf

  • Hallo Aras,


    Du hast die Einstellungen im Profil so eingestellt, dass Du keine private Nachricht empfangen kannst und darum antworte ich kurz hier auf den gemeldeten Beitrag.


    Inzwischen scheint das Zitieren zu klappen oder ?


    VG
    Jutta

  • Hallo jsproede


    Zitate funktionieren weiterhin nicht :/. Ich verwende den korrekten BB-Code aber der wird nicht zu einem Kommentar umgewantelt.


    Zitat

    Test


    Außerdem sehe ich Profilbilder nicht, wenn ich eingeloggt bin. Sehr merkwürdig?


    Hab PN aktiviert, wusste nicht dass das deaktiviert war.

  • Hallo Aras,


    "Darstellung von BBCodes aktivieren
    Sie können BBCodes zur Formatierung nutzen, sofern diese Option aktiviert ist."


    Hier war kein Häkchen gesetzt bei den Einstellungen unter dem geschriebenen Beitrag. Ich habe das jetzt für Dich gemacht.
    Für die Profilbilder musst Du auf "Profil bearbeiten" -> "Einstellungen" ->"Darstellung" ->"Inhalte" und dann Häkchen setzen bei " Avatare anderer Mitglieder anzeigen
    Wählen Sie diese Option, wenn Sie die Avatare anderer Mitglieder bei ihren Beiträgen sehen möchten."


    VG
    Jutta

  • Hallo Watf


    ich hab den Beschluss bereits an den Thread angehangen und auch im Antrag auf Anweisung an das Standesamt habe ich mich auf den Beschluss des KG Berlin bezogen. Interessant ist viel mehr, dass durch die Veröffentlichung des Beschlusses in der Standesamtszeitung auch eine Standesämter ihre Verwaltungspraxis ändern werden.


    Habe beim Verlag für Standesamtswesen angerufen. Es gibt wohl keinen Kommentar des Verlags zum Beschluss

  • Hi,


    Ich habe aber gestern einen Brief vom Amtsgericht mit der Bitte um Mitteilung ob ich an meinem Antrag festhalte oder nicht. In der Anlage steht "Aktenauszüge".


    Auf Seite 2 ist die Stellungnahme der Standesbeamtin L. Mit Frau L hatte ich schonmal schriftlichen Kontakt und wie ich das abschätzen kann ist sie eine korrekte Standesbeamtin. Standesbeamtin W, die ursprünglich den Ablehnungsbescheid erlassen hatte, hat nicht geantwortet. Vermutlich hat sie Urlaub gehabt (ist ja auch nicht schlimm).



    Auf späteren Seiten gibt es dann die Stellungnahme von der Standesamtsaufsicht.



    War jetzt mehr drin, als ich vermutet habe. Interessant ist, das in der Geburtsanzeige eine Namenserklärung enthalten ist. Mein Bruder hatte bis zum 16. Lj einen anderen Familiennamen als ich. Der Verweis auf diese Namenserklärung hätte die viel spätere Namensänderung obsolet gemacht.


    Ich muss jetzt nachforschen ob ich auf die Vornahme bestehe oder darauf verzichte. Könnte aus prozessökonomischen Gründen geboten sein auf den Beschluss des Amtsgerichts zu bestehen und so gebührenfrei aus der Sache rauszukommen zumal das Standesamt und die Rechtsaufsicht mir Recht gegeben hat. Kann nämlich sein, dass ich auf mögliche Gerichtskosten sitzen bleibe wenn ich den Antrag zurückziehe. Muss das mal mit einem befreundeten Rechtsanwalt besprechen.