Konfession: "evangelisch" vs. "lutherisch"

  • Hallo,


    ich fürchte, es ist eine Anfängerfrage, aber ich weiß nicht, wie ich damit am geschicktesten umgehen soll:


    Als Religion ist in den Standesamtsunterlagen meiner Vorfahren teils "lutherisch", teils "evangelisch" angegeben. Ein klares System ist nicht zu erkennen, beispielsweise sind die Eltern bei der Geburt des Sohnes "evangelisch", der Sohn dann bei seiner Hochzeit "lutherisch". Andererseits ist beides wohl auch nicht synonym, wenn beispielsweise in einer Geburtsurkunde ein Elternteil als "evangelisch" und der andere als "lutherisch" angegeben ist.


    Erfasse ich das einfach so, wie es in den Urkunden steht, oder normalisiere ich es als "evangelisch"?


    Soweit ich weiß (der Religionsunterricht in der Schule ist schon eine Weile her) ist evangelisch ein Überbegriff, worunter neben lutherisch noch reformiert, uniert und zumindest heutzutage noch diverse Freikirchen fallen. Ich weiß aber nicht, ob diese Unterscheidung überhaupt relevant ist. (Hier in der Gegend spielt eigentlich nur die evangelisch-lutherische Kirche eine Rolle.)


    Grüße
    Tim

  • Hallo Tim
    nach der Religion zu fragen ist sehrt wichtig,
    was es angeht evangelisch oder lutherisch, liegt wohl mehr in den deutschen Bundesländern. in Mecklenburg waren viele evangelisch, allein durch den Weg der Länder ,die Martin Luther durchzogen hatte, In Bayern sieht es anders aus da war die gleiche Bevölkerungsschicht als lutherisch reformiert bekannt. Allein der Kirchenzwist kommt dann schon auf, wenn es in Katholiken und Protestanten (die sind auch evangelisch) aufgeteilt wird. Etwas genauer ist aber dann hinzusehen, wenn es um die "evangeliscvhen" Freikirchen geht.
    Ich würde die Religionsbezeichnung übernehmen, die auf einem Tauf-Geburts-Heirats-Todes-Proklamation steht
    hans

  • Vielleicht findet man auch in diesem Thread eine Antwort
    http://forum.genealogy.net/index.php?pag…d&threadID=5651


    Sorry, aber das steht so viel Mist drin. Das kann man einfach nicht weiter empfehlen.


    Zum eigentlichen Problem, der Erfassung: Ich erfasse die Konfession so genau wie möglich, also ev.-luth. bzw. ev.-ref. Falls nicht bekannt, auch nur ev.


    Ich forsche in Schwelm und in der Region ist es von enormer Wichtigkeit, da es über Jahrhunderte alle drei Konfessionen parallel gab und auch Eheschließungen untereinander nicht ausgeschlossen waren. Ich vermerke die Konfession sogar bei jedem einzelnen Ereignis (Geburt, Hochzeit, Tod), denn sonst würde ich es in den verschiedenen Kirchenbüchern gar nicht wiederfinden.


    Ein Mädchen kann z. B. als Katholikin getauft werden, lutherisch heiraten und lutherisch getaufte Kinder haben. Der Sterbfall ist dann in der Regel aber wieder im katholischen KB zu finden. (Ich frage mich in dem Zusammenhang immer noch, ob die Ehepartner dann auch getrennt bestattet wurden oder hielt ein kath. Priester auf dem luth. Friedhof die Leichenpredigt?)

  • Hallo,


    danke für die Antworten. Aber leider beantworten die meisten davon meine Frage nicht wirklich. :S


    Wie ich schrieb weiß ich, das evangelisch der Oberbegriff ist und dass es neben evangelisch-lutherisch noch weitere evangelische Konfessionen gibt.


    Was ich wissen wollte, ist, ob der Unterschied relevant genug ist, um erfasst zu werden, oder ob man nur zwischen katholisch und evangelisch unterscheiden muss/sollte.


    Und mir war (und ist) nicht klar, warum man in den Urkunden zwischen evangelisch und lutherisch unterschieden hat, obwohl hier in der Gegend nur die evangelisch-lutherische Kirche Bedeutung hat und daher evanglisch ohne weitere Angabe eigentlich immer ev.-luth. meint.


    Aber dank Simones Erläuterungen werde ich es so machen, es so zu erfassen, wie es in der Urkunde steht. Auch wenn es hier keine Rolle spielt, ist es an anderen Orten und zu anderen Zeiten offensichtlich anders gewesen. Teils war wohl die Unterscheidung zwischen lutherisch und reformiert anscheinend nicht viel geringer als die zu katholisch. Da scheint es mir sinnvoll, das so genau wie möglich zu erfassen. Besser als etwas zu vernachlässigen, was später vielleicht doch wichtig ist.


    Gruß
    Tim

  • Hallo Tim,


    in Preußen schlossen sich die lutherische und die reformierte Kirche 1817 zusammen. Liest Du hier: https://de.wikipedia.org/wiki/…Kirchen_%28evangelisch%29


    Also würde es, wenn Deine Vorfahren aus Preußen kommen, ab der Zeit theoretisch korrekt sein, wenn Du nur "evangelisch" schreibst. Auch in Deinem Fall, wo es nur eine lutherische Kirche im Ort gibt, würde die Angabe "evangelisch" eigentlich reichen.


    Ich wollte Dir aber auch ein Beispiel liefern, welches zeigt, dass es - abhängig von der Region und der Zeit - sehr wichtig sein kann, genauestens zu unterscheiden, weil man sonst die Vorgänge in den KB gar nicht mehr wiederfindet. Es gab in Schwelm, obwohl es seit 1609 (mit einer kleinen Unterbrechung) zu Preußen gehört, auch nach 1817 noch eine lutherische und eine reformierte Gemeinde mit eigenen KB.


    Ganz abgesehen davon, fange ich an, in meiner Software die Möglichkeit, Quellen pro Ereignis einzutragen, zu vermissen. In Ahnenblatt gibt es nur eine großes Eingabefeld. Manchmal kann ich einfach nicht mehr nachvollziehen, wo ich dieses oder jenes Detail herhabe. Sorgfalt schadet also nicht.

  • Und mir war (und ist) nicht klar, warum man in den Urkunden zwischen evangelisch und lutherisch unterschieden hat

    Hallo Tim,


    es wurde nicht zwischen evangelisch und lutherisch unterschieden, sondern durch den Hinweis "lutherisch" wurde (gelegentlich) präzisiert, dass es sich um die reformatorische Ausrichtung nach Luther/Melanchton handelte und nicht um Ausrichtung nach anderen Reformatoren wie z.B. Müntzer, Calvin, Zwingli, Hus.
    https://www.uni-muenster.de/FN…on/unterpunkte/reform.htm


    Gruß
    Detlef



    Mod - EDIT

    Detlef, ich habe deinen link repariert, da gab es einen Tippfehler ;)
    Gruß joerg277

  • Hallo Simone,


    es war zwar ab 1866 preußisch, aber davor Königreich Hannover, und die lutherische Landeskirche von Hannover blieb laut Wikipedia auch danach eigenständig von der preußischen unierten Kirche. Allerdings kamen die Vorfahren nicht alle von hier, insoweit ist es vermutlich am besten, die Angaben so zu übernehmen. Vielleicht ist es ja doch irgendwann relevant.


    Bisher habe ich die Quellen auch nur Personenweise erfasst, nicht für die einzelnen Ereignisse. Ich werde aber darüber nachdenken, vielleicht wäre es in manchen Fällen doch praktischer, gerade wenn es Widersprüche gibt.



    Hallo Detlef,


    wie ich schon schrieb, weiß ich, dass evangelisch ein Überbegriff ist, worunter neben lutherisch noch andere Konfessionen fallen.


    Aber ich frage mich, warum man (selbst innerhalb derselben Urkunde) mal den präziseren und mal den allgemeineren Begriff wählte. Aber vielleicht schrieb man es einfach aus den zugrundeliegenden Unterlagen ab oder notierte einfach das, was die Personen selbst als Religion angaben.


    Gruß
    Tim

  • Hallo Tim,


    Zitat

    Aber vielleicht schrieb man es einfach aus den zugrundeliegenden Unterlagen ab oder notierte einfach das, was die Personen selbst als Religion angaben.


    Also wenn ich mich recht erinnere wollte auf dem Amt noch niemals jemand eine Urkunde zu meiner Religion sehen :) Hm? Meine eigene Taufbescheinigung habe ich erstmalig im letzten Jahr zu Gesicht bekommen ... Und wenn ich mich recht erinnere wurde ich vor zig Jahren bei der ersten Arbeitsaufnahme lediglich gefragt welcher Kirche ich angehöre ... logisch, für die Kirchensteuer :)


    Bei meinem Patenkind (Katholisch) erinnere ich mich an eine Bescheinigung meiner Ev. Kirchengemeinde. Wie ich an diese gekommen bin ... und welche Unterlagen ich da vorlegen musste (musste ich?) kann ich mich nicht mehr erinnern.


    Und bei der Geburt meiner Kinder reichte wohl auch nur die Angabe meiner Religion ... wenn ich nicht irre. Und ich könnte natürlich irren ;-)


    MfG Watf

  • hallo Wataf


    wenn du im Schmelmer Land die konfessin suchst, dann ist doch daran zu denken, da gab einige kONFESSIONSKRIEGE; da waren die Evangelen mal Abtrünnig von der Landeskirchen ; so als FREIE LUTHERISCHE REFORMIERTE Wesen/Menschen.


    Zu der Tauferklärung ist folgendes anzumerken, ich komme aus dem katholischen Münsterland, da ist es Üblich, daß bei einem Täufling zuerst ein katholischer Pate zu nennen ist, als ich auf der Anmeldung zu lange warten mußte, habe ich mich für meine Kinder für die Konkurenz(also Protestanten) entschieden. Bei den Protastanten sieht man etwas lockerer, hauptsache die Paten haben eine christliche Glaubensrichtung


    hans