Hallo Zusammen!
Gibt es eine Möglichkeit, von unehelich geborenen Kindern den Namen des leiblichen Vater festzustellen, d.h wurden dieser ggf. irgendwo schriftlich vermerkt, vorausgesetzt er war bekannt?
In meinem Fall hatte einer meiner Ahnen, auch genealogische interessiert, eine handschriftliche Notiz zu der unehelichen Geburt meines Ururgroßvaters (1837) gemacht. Diese beschreibt, dass der Kindsvater aus einem anderen Ort als die Mutter stammte, dieser jedoch das erforderlich Bürgergeld zur Aufnahme in den Heimatort der Mutter nicht entrichten konnte.
Somit konnte er kein Bürger im Geburtsort seines Kindes werden und das Kind wuchs uneheliche unter dem Nachnamen der Mutter auf.
Könnte es sein, dass aufgrund der verweigerten Aufnahme als Bürger irgend eine Urkunde, Protokoll etc. existiert? Wenn ja welcher Art könnte dies sein und wo kann man danach suchen?
Weiß evtl. jemand, wo man Details zu den Bürgern in Baden finden kann - ggf. Bürgerbuch Baden? Wo wäre die einsehbar? Vielleicht sind darin auch abgelehnte Bürgeranträge vermerkt?
Gibt es Quellen, die über die Höhe des Bürgergeldes berichten oder war die Höhe ggf. von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich?
Zusammenfassung:
Bei dem Ort, der die Bürgeraufnahme verweigerte, handelt es sich um Nussloch (PLZ 69226) bei Heidelberg in Baden.
Der Kindsvater soll aus Gaiberg (Baden) stammen (PLZ 69251).
Die Konfession der Mutter ist entweder lutherisch oder reformiert.
Geburtsjahr des Kindes 1837
Vielen Dank & viele Grüße
Michael