Fragen zur Familienforschung

  • Hallo,


    ich bin mir nicht sicher ob ich hier richtig bin, ich habe ein paar Fragen zum Thema Familienforschung:


    einer meiner Vorfahren „Georg Jacob Spurius“ ist in einer Geburtsurkunde in Markertshofen geb. 12.9.1813 Gemeinde Obersontheim aufgeführt. Unter der Rubrik „Eltern“ steht zuerst die Mutter Barbara Kolbin und als Vater ist „Jacob Schwarz“ Bauer = Knecht in Langenburg angegeben.


    In der Heiratsurkunde 18.10.1842 von Georg Jacob Schwarz ist sein Vater von Kohlwald stammend angegeben, Kohlwald ist eine Gemeinde von Sulzbach – Laufen, zusätzlich ist noch angegeben Michelbach bei Hall.


    Der Georg Jacob ist also ein uneheliches Kind.
    Ich habe weder in Obersontheim noch in Sulzbach – Laufen oder in Langenburg eine Heiratsurkunde von Jacob Schwarz mit Barbara Kolb gefunden. Bis jetzt auch noch keine passende Geburtsurkunde für Jacob Schwarz oder ein Familien Register


    Frage: kann es sein, dass die 2 (Jacob und Barbara) nie geheiratet haben? Ist so etwas in der damaligen Zeit möglich wenn der Namen des Vaters bekannt war?


    Jetzt habe ich im Eheregister Michelbach an der Bilz einen Eintrag gefunden, dass die Barbara Kolb unter Ihrem Namen Kolb einen Joh. Heinr. Reichenberger am 3. Mai 1820 geheiratet hat und ihren Sohn den Georg Jacob in die Ehe mitgebracht hat, er wird mit dem Nachnamen Schwarz aufgeführt. Das deutet für mich darauf hin, dass sie den Jacob Schwarz wohl nicht geheiratet hat aber warum hat der Sohn dann den Namen des Vaters.


    Für ein paar klärende Worte wäre ich dankbar.


    LG. Michael

  • Das deutet für mich darauf hin, dass sie den Jacob Schwarz wohl nicht geheiratet hat aber warum hat der Sohn dann den Namen des Vaters.


    Das habe ich auch unter meinen Ahnen.
    Der Erzeuger hat die Vaterschaft anerkannt, das Kind bekam seinen Namen.

    Fünf sind geladen, zehn sind gekommen. Ich gieß Wasser zur Suppe und heiß alle willkommen.


    Viele Grüße, Ursula

  • Hallo Michael
    So einen Fall habe ich auch bei meinen Ahnen.Der Sohn kam 1810 zur Welt.Vater und Mutter des Kindes haben nie geheiratet.Das Kind hat aber den FN des Vaters bekommen.Ein anderer Fall.Man hatte bereits 5 gemeinsame Kinder als man sich doch entschloss zu heiraten.Die 5 Kinder bekamen nach der Hochzeit den FN des Vaters.Noch ein lustiger Fall.Ein Fuhrknecht zeugte ein Kind(Tochter).Das Kind kam unehelich zur Welt.Erst nach 30 Jahren heiratete er die Mutter seiner Tochter.Das lustige daran ist,dass 2 Zeugen im
    KB unterschreiben mussten,dass der nun Ehemann zur fraglichen Zeit mit der Mutter der Tochter zusammengelebt haben.Danach wurde der Vater als Vater im KB anerkannt.Den Namen des Vaters bekam die Tochter nicht mehr,da sie zwischenzeitlich mit meinem Urgroßvater verheiratet war.
    LG
    Franz Josef

  • Hallo,


    es ist eigentlich ganz eindeutig, wenn man sich anschaut, was Spurius bedeutet:

    Zitat

    Im Römischen Recht ist spurius die Bezeichnung für ein Kind, das nicht einem iustum matrimonium entstammt, also unehelich geboren wurde.


    Viele Grüße,
    Micha