Bitte an die Latein-Profis....

  • Hallo,


    Tacke - Du liest richtig. Das Kind wurde unehelich geboren ("illegitimus"), jedoch nach Heirat der Eltern ("Fam legitimus subsecuto parentum matrimonio") legitimiert. Die Heirat war am 2. Mai 1790.


    Der Vater, Franz Josef Heldt war Sold ("miles"). Für irgendetwas benötigt er zuerst ("primum") die Zustimmung/Linzenz ("lientiam") des Herrn bzw. Vorgesetzten ("Principe"), aber für Genaueres reicht mein Latein leider nicht.

  • Hallo,
    als Vater bekennt sich aus freien Stücken der Soldat ..., u. er wird die Mutter heiraten, sobald er die Heirats-Erlaubnis seines Vorgesetzten erhalten haben wird.
    Und da sind sie schon getraut ...

  • Hallo,


    1842 durften Soldaten nur dann Heiraten, wenn dazu auch eine Erlaubnis des Vorgesetzten erteilt wurde.
    Einer der Gründe lag in der Unterbringung und Versorgung der Familie außerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte.



    Reinhard