Kirchenbücher: "Arbeiter zu Hausen" und "Arbeiter in Hausen"

  • Hallo! In Kirchenbüchern des 19. Jahrhunderts nutze ich von Einträge zu z.B. Vätern zu ihren Berufen und Wohnorten. Wenn ich nur Freitext habe, treffe ich dort v.a. auf zwei Formulierungen: "<Stand> in <Ort>" und "<Stand> zu <Ort>". Also z.B. Arbeiter in einem Ort, oder Arbeiter zu einem Ort.


    Bedeuten beide Formulierungen dasselbe? Bedeuten sie, dass der angegebene Ort der Ort der Arbeitsstelle oder der Wohnort ist?

    Suchliste:
    Deutsch-Böhmen, Kreis Trautenau: Rose, Schirmer, Marcik, Sepper, Tamm, Baudisch


    Hinterpommern, Kreis Deutsch Krone: Riebschläger, Lange, Hartwig, Schmidt, Göck, Polzin, Sperling


    Mecklenburg, Kreis Wismar: Eggert, Schwarz


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  • Danke dir Detlef!


    Haben Kirchenbücher denn allgemein nicht Ort der Arbeit angegeben? Aus der Perspektive des Meldewesens ist der Wohnort ja auch wesentlich wichtiger

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    Deutsch-Böhmen, Kreis Trautenau: Rose, Schirmer, Marcik, Sepper, Tamm, Baudisch


    Hinterpommern, Kreis Deutsch Krone: Riebschläger, Lange, Hartwig, Schmidt, Göck, Polzin, Sperling


    Mecklenburg, Kreis Wismar: Eggert, Schwarz


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  • Hallo Michael,


    ein landesweites einheitliches Meldewesen gibt es erst seit 1938. Eingetragen in das Melderegister wurde sowohl der ständige als auch der vorübergehende Wohnort. Seit 1875 gibt es Standesämter, die als Nachweis über Leben und Wirken von Personen die Kirchenbücher ablösten.


    Angaben in Kirchenbüchern bezogen sich immer auf den Wohnort. Angesichts früherer größerer Sesshaftigkeit (z.B. Pendler kannte man noch nicht) waren Wohnort und Arbeitsort allerdings zumeist identisch.


    Gruß - Detlef