Standesamt, Kreisarchiv oder ??

  • Hallo,


    ich hoffe, dass mir erfahrene Familienforscher weiterhelfen können!


    Ich bin auf der Suche nach den Eltern des Großvaters meines Mannes. Er ist am 14.04.1901 im Kreis Hildesheim geboren. Beim Standesamt erklärte man mir, dass die Geburtenbücher nur 110 Jahre aufgehoben werden und dann ans Kreisarchiv gehen. Im Kreisarchiv jedoch erhielt ich die Antwort, dass die Unterlagen zur Zeit nur bis 1899 da sind. Mir wurde geraten, über die Heirats- oder Sterbeurkunde etwas herauszufinden. Die Heiratsurkunde habe ich inzwischen, da sind keine Eltern vermerkt. Es ist noch ein Hilweis darauf, dass der Gesuchte im Krieg vermisst und für tot erklärt wurde.

    Nun komme ich nicht weiter. Wo kkann denn dann die Geburtsurkunde von 1901 sein? :/ Ich blicke da nicht so recht durch.


    Ich würde mich sehr, sehr über Antworten freuen.


    Vielen Dank! :danke:

    Jutta

  • Hallo Jutta,


    nach Datenschutzrecht dürfen die hier relevanten Standesamtsurkunden frühestens nach 110 Jahren, also nach 2011 an das Archiv zur freien Einsichtnahme für jedermann abgegeben abgegeben werden. Dort befinden sich aber nur Urkunden bis 1899.

    Die Abgabe erfolgt nicht jahrgangsweise, sondern immer für größere Zeiträume en bloc.


    Daraus ergibt sich, dass die Urkunden von 1900 bis dato noch in der Verfügungsgewalt des Standesamtes sein müssen. Die Jahrgänge von 2010 bis 2020 werden nicht gerade auf dem Weg zwischen beiden Archiven sein. Vielmehr wird Dir im Standesarchiv eine falsche Auskunft auf Basis der einfachen Rückrechnung um 110 Jahre erteilt worden sein ohne eine Prüfung der tatsächlichen Bestände.


    Das Standesamt ist verpflichtet, Dir aufgrund des Sachverhaltes Auskunft zu erteilen.


    Da (nicht nur) öffentliche Stellen ungern belehrt werden, empfehle ich Dir folgende Vorgehensweise:

    Beantrage nochmals Auskunft vom Standesamt, nimm dabei keinen Bezug auf Deinen ersten Versuch und bisherige (Falsch-)Informationen, sondern behaupte einfach, dass der Jahrgang 1901 noch nicht an das Kreisarchiv abgegeben wurde.


    Gruß - Detlef

  • Hallo Detlef,


    vielen Dank für diese Auskunft!!

    Es war tatsächlich so, dass nach einer nochmaligen freundlichen Anfrage von mir, die Dame da so ein bisschen "angefasst" war ;-)


    Ich werde das so machen, besten Dank für den Rat!!


    Grüße

    Jutta

  • Hallo Jutta,


    Es ist noch ein Hilweis darauf, dass der Gesuchte im Krieg vermisst und für tot erklärt wurde.


    Ich hatte einmal einen ähnlichen Fall. Falls kein Aktenzeichen und Amt zur Todeserklärung vorhanden ist, war in meinem Fall vermerkt, wurde die Todeserklärung damals wahrscheinlich von der Ehefrau am für den Wohnsitz zuständigen Amtsgericht veranlasst. Die Unterlagen solltest du noch bekommen können. Waren in meinem Fall umfangreich. Die Akte habe ich ohne Kosten vom Amtsgericht bekommen.


    Auch den DRK-Suchdienst hatte ich in meinem Fall beansprucht und bekam von dort sogar noch ein Original-Foto meines Großvaters!


    MfG Watf