Proklamation nach der Trauung?

  • Ich habe hier einen sehr gut lesbaren Traueintrag von 1755, der meiner Meinung nach einen groben Fehler enthält.

    Dort heißt es:

    Proclam.: (Sonntage) Rog[ate], Exaudi und 1. n[ach] Trin[itatis].


    Das sind nach dem zu der Zeit in Württemberg schon geltenden gregorianischen Kalender 28.05., 04.06. und 25.06.1755.

    Der hier für die dritte Proklamation angegebene Tag ist meiner Meinung nach mit Sicherheit falsch.

    Denn der Hochzeitstag war am 10.06.1755, Pfingstsamstag, damit 6 Tage nach der zweiten Proklamation und 15 Tage vor dem 1. Sonntag nach Trinitatis.


    Wie soll ich das korrekt bewerten? Haben in Württemberg auch 2 Proklamationen ausgereicht und der genannte dritte Termin ist versehentlich da reingeraten?

    Freundliche Grüße
    Jörg


    Berlin und Umgebung: Mohr, Hartung, Zienicke, Krusnick, Grünack, Linto (vor 1750); Magdeburger Börde (rund um Egeln, etwa 1600 - 1800)
    Gera: Dix (vor 1740); Wunstorf: Brandes, Steinmann (vor 1800), Hildesheim: Michael (vor 1800); Gönningen (und Umgebung, vor 1650)