Hallo,
jeder weiß bestimmt, wie wertvoll Nachlaßakten sind, insbesondere, wenn das Gericht die Aufgabe hatte nach Erben Ausschau zu halten können sehr viel Informationen vorhanden sein, aber ebenso die Information was der Erblasser an wen für Vermögen zu vererben hatte.
Im Internet gibt es dutzende Akten in Stadtarchive und Landesarchive die man Online beantragen kann. Die Frage ist sich stellt, wer bekommt eigentlich Zugriff auf diese Akten und wonach geht es? Ist es das FamFG (§ 13 Akteneinsicht), was auch bei aktuellen und noch nicht abgeschlossenen Verfahren zum Einsatz kommt oder werden diese Akten gemäß dem Archivgesetz behandelt?
Grundsätzlich wäre ein Verfahren nach dem FamFG sehr aufwendig, denn dann müßte die Akte in ein Gericht, wahrscheinlich das, was das Protokoll eröffnet hat, wenn das noch feststellbar ist und ein Rechtspfleger oder Richter müßte darüber nach pflichtgemäßen Ermessen entscheiden.
Ich will erst einmal hören, was Eure Erfahrungen bei solchen Anträgen sind. Ich danke vielmals.
Grüße,
Werner