Hallo Kollegen,
ich frage hier mal nach einem theologischen (?) Begriff:
Im August 1900 wurde in Bramstedt (Nähe Bremen) ein uneheliches Kind getauft, in der Bemerkungsspalte im Taufbuch wurde eingetragen "Gelegenheitstaufe".
Hat jemand eine Erklärung, was damit gemeint sein könnte? Diesen Begriff habe ich noch nie gehört...
Im Eintrag seiner Konfirmation 1914 ist vermerkt "Dispensiert durch den Superintendenten" - das war bestimmt die Ausnahmegenehmigung, weil er noch nicht 14 Jahre alt war!?!
Oder könnte das auch mit der unehelichen Geburt zu tun haben?
Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße
Helmut