Erbitte Hilfe bei einem Heiratseintrag aus Surbourg

  • Hallo zusammen,


    wer kann mir helfen, bei einem Heiratseintrag aus 1793? Es geht um die Ehe von Mathias Treibel und Francisca Friderici.


    France, Bas-Rhin, Parish and Civil Registration, 1525-1912; https://familysearch.org/ark:/61903/3:1:3Q9M-CSTQ-79BC-N?cc=4116416


    Hier einmal das, was ich zu entziffern glaube:


    Mairie von Surbourg


    Gemini … von … vom fünften … zwölften Jahres der … repulique


    Heiratsact von Mathias Treibel, ledigen Stands, in der Gemeinde Altenstadt

    gebürtig, des Johannes Treibel, Bürger und Invalide alda, mit

    der verstorbenen Genovefa … dahier gewesener … …

    … ehelicher Sohn seines Alters

    dreißig Jahre, als Hochzeiter.


    Und von Maria Francisca Friderici, auch ledigen Stands, dahier zu Subourg gebürtig,

    des verstorbenen Georg Heinrich Friderici und Maria Anna …

    … … eheliche Tochter, ihres Alters fünfunddreißig

    Jahre, als Hochzeiterin.


    Nachdem … Maire dahier zu Surbourg … … …

    … … angeschlagen, und sich niemand … …

    Hinderniß gegen diese Heirat zu machen.


    … … auch, daß zwar beide Hochzeitspersonen …,

    danach aber des Hochzeiter gute … … … nächste

    Anverwandte … Einwilligung …


    Ein … auch daß der Hochzeiter zwar in der… von militärischen

    Diensten, dennoch …


    … … … … und gültig … … … und legitimierte Schriften von der … … … … … erhalten.



    … … … daß beide Hochzeitspersonen vor mir bekannt gaben,

    daß sie einander heiraten wollen.


    Worauf … … … zu Surbuorg, daß …

    … … … amtlichen Beamten des Bürgerstands … … … … ehelich zusammengetan

    sind und zwar in Gegenwart … … …

    Hochzeiterin nächster Anverwandter … … seines Alters sechsundsiebzig Jahre


    Mathias …, Bürger und … Sohn… seines Alters

    achtunddreißig Jahre, Friedrich … Bürger und Ackersmann Sohn … …

    Hochzeiter seines Alters dreiundsechzig Jahre … … Bürger und …

    Sohn, seines Alters vierzig Jahre … … … … die Hochzeiterin

    aber, so der … … hat sich unterzeichnet.



    Ich bedanke mich schon jetzt ganz herzlich für eure Unterstützung! :danke:

    Alles was wir brauchen, ist Glaube, Vertrauen und Feenstaub.

    (Peter Pan)


    Lieber Gruß, Annette

  • Diesen Kalender zum Umrechnen kannte ich nicht.

    Einige Seiten vorher wird das Jahr 1793 erwähnt, so kam ich auf dieses falsche Jahr.

    Und da ich ja nicht alles lesen kann was da steht... :|

    ...Deshalb hatte ich ja um Hilfe gebeten. ?(


    Aber danke dir für die Aufklärung! :)

    Alles was wir brauchen, ist Glaube, Vertrauen und Feenstaub.

    (Peter Pan)


    Lieber Gruß, Annette

  • Hier mal ein Anfang. Sicher nicht perfekt, und der Eintrag ist mir auch etwas zu lang für meinen Geschmack :)


    Heiratsact von Mathias Treibel, ledigen Stands, in der Gemeinde Altenstadt

    gebürtig, des Johannes Treibel, Bürger und Invalide alda, und

    der verstorbenen Genovefa Hohl, dessen gewesene Ehefrauw und

    gewesenen verburgerter Eheleuthen von dar(?) ehelicher Sohn seines Alters

    dreysig Jahr, als Hochzeiter.

    Und von Maria Francisca Friderici, auch ledigen Stands, dahir zu Surburg gebürtig,

    des verstorbenen Georg Heinrich Friderici und Maria Anna Durst, gewesenen

    verburgerter Eheleuthen dahir ehliche Dochter, ihres Alters fünf und dreysig

    Jahr, als Hochzeiterin.


    Nachdem wir Maire dahir zu Surbourg deren beeden Hochzeitsleuthen Eheverspruch(?)

    und Heirath den sechszehnten Vendemiaire dieses zwölften Jahrs der Francken Republique

    zur Mittagsstunde des für versammleter Gemeinde ausgeruffen und an das

    Hauptthor des Gemeinen Hauses angeschlagen, und sich niemand erzeiget einige

    Hinderniß gegen diese Heirath zu machen.

  • Hallo Annette und Ronny,


    ich habe Eure werte Vorarbeit zusammengefasst, Kleinigkeiten geändert und den Rest (fast) ergänzt:



    Heiratsact.


    Mairie von Surburg.

    Gemeindebezirk von Weisenburg vom fünften Brumaire zwölften Jahrs

    der Francken Republique.


    Heiratsact von Mathias Treibel, ledigen Stands, in der Gemeinde Altenstadt

    gebürtig, des Johannes Treibel, Bürgeren und Invaliden alda, und

    der verstorbenen Genovefa Hohl, dessen gewesener Ehefrauen und

    gewesener verbürgerter Eheleuthen von dar ehelicher Sohn, seines Alters

    dreysig Jahr, als Hochzeiter.

    Und von Maria Francisca Friderici, auch ledigen Stands, dahir zu Surburg gebürtig,

    der verstorbenen Geörg Heinrich Friderici und Maria Anna Durst, gewesener

    verbürgerter Eheleuthen dahir ehliche Dochter, ihres Alters fünf und dreysig

    Jahr, als Hochzeiterin.


    Nachdem wir Maire dahir zu Surburg deren beiden Hochzeitsleuthen Eheverspruch

    und Heirath den sechszehnten Vendemiaire dieses zwölften Jahrs der Francken Republique

    zur Mittagsstunde für versammleter Gemeinde ausgeruffen und an das

    Hauptthor des Gemeinen Hauses angeschlagen, und sich niemands erzeiget einige

    Hinderniß gegen diese Heirath zu machen.


    Eingesehn auch, daß zwahr beide Hochzeitspersonen Mehrjährigen Alters,

    danach aber des Hochzeiter gute Freunde, und der Hochzeiterin nächste

    Anverwande ihre Einwilligung ertheilet


    Eingesehn auch daß der Hochzeiter zwahr in der Requisition von militairischen

    Diensten, dennoch …

    Eingesehn deßen beigebrachte und wohl und gültig visirte(?) und legitimierte

    Schriften von der Requisition … zu seyn und seinen Abschied erhalten.


    Erwägend endlichen, daß beide Hochzeitspersonen vor mir bekannt gaben,

    daß sie einander heiraten wollen.


    Worauf wir Antoni Hildenbrand, Maire dahir zu Surburg, das Amt

    eines öffentlichen Beamten des Bürgerstands versehend, gesprochen, daß

    im Namen des Gesezes, gedachte Hochzeitspersonen ehelich zusammen

    gethan sind und zwahr in Gegenwart Valentin Durst Bürgeren dahir der

    Hochzeiterin nächster Anverwander, seines Alters sechs und siebenzig Jahr

    Mathias Gabel, Bürger und Schneidermeister dahir, seines Alters acht und

    dreyßig Jahr, Christoph … Bürger und Ackersmann dahir ein Freund vom

    Hochzeiter seines Alters drey und sechzig Jahr, Jacob Weber, Bürger und Stuhlbe…(?)

    dahir, seines Alters vierzig Jahr welche(?) sich hier unterschrieben, die Hochzeiterin

    aber, so des Schreibens ohne(?) … hat sich unterzeichnet.

    (Die Braut war des Schreibens unkundig und hat mit einem Handzeichen (Kreuz) unterzeichnet)