Tod in der Abendstunde

  • Hallo Woody


    Klar, habe ich auch schon in der Überschrift beschrieben.
    Das Problem ist das: In Personenstandsurkunden wird nur zwischen Vor- und Nachmittags unterschieden. Da ist also 3 Uhr Vormittags 3Uhr in der Nacht und 3 Uhr Nachmittags 15 Uhr.
    Diese URkunde stammt aus der Zeit um 1815. Da ich irgendwas im Kopf habe, dass die abendlichen Stunden um 18 Uhr begannen, so müßte die 4. Abendstunde also 22 Uhr sein. (Könnte sein, dass das schon ab 17 Uhr Abend war).
    Ansonsten: 4. Stunde nach Mitag ist die Zeit zwischen 15 Uhr und 16 Uhr.
    Ich denke für das Forum ist sowas bestimmt interessant. Es dürfen sich immer wieder diese Zeitangaben ergeben.