Lat. Eintrag "praeviis solemnibus"

  • Moin,


    ich bin mir beim Bearbeiten eines Kirchenbuches bei der Übersetzung folgender Formulierung etwas unsicher:


    "praeviis solemnibus" - Ich würde den Eintrag mit "durch vorherige Feierlichkeiten" übersetzen. Aber dieses so gemeint? Oder müsste es eher: "nach vorherigem feierlichem Versprechen" heißen?


    Die Einträge werden folgendermaßen verfasst:
    XY und AB sind praeviis solemnibus hier gecopuliert.


    Vielen Dank und schöne Grüße


    Benny

  • Hallo Benny,


    ich bin mir hier auch nicht sicher. Da aber der Ausdruck "sollemnia, ium" im Spät- und Mittellateinischen für ein "kirchliches Fest" stand,
    könnte hier vielleicht "nach dem Gottesdienst" gemeint sein.


    Freundliche Grüße vom Rhein

  • Hallo Benny,


    es wäre vorteilhaft gewesen, Du hättest eine etwas größere Text-Passage angeführt; das hätte die Interpretation erleichtert.


    Grammatikalisch ist eindeutig, daß es sich hier sowohl bei praeviis als auch bei sollemnibus um den Plural (Mehrzahl) handelt. Aber sowohl im o-Stamm von praevius als auch im i-Stamm von sollemne (nicht sollemnia!) sind die Wortendungen im Dativ (3. Fall) und im Ablativ (5. Fall; den gibt es im Deutschen nicht) gleich. Hierin liegt die erste Schwierigkeit.


    sollemnis, e = jährlich, gefeiert; feierlich, festlich; gewöhnlich, üblich, gewohnt.
    Als Substantiv: sollemne, is neutrum = Feier, Fest; Opfer; Gebrauch, Gewohnheit.


    praevius = vorangehend; schlau


    In der Mehrdeutigkeit der Worte liegt die zweite Schwierigkeit. Nun kannst Du nachvollziehen, daß eine Interpretation aus einem größeren Text-Zusammenhang leichter wäre. Aber vielleicht hilft Dir dies schon ein wenig weiter.


    Gruß
    Detlef

  • Hallo,


    grammatikalisch etc. ist mir der Aufbau schon klar. Mir fehlt eben die Übersetzung. Es muss sich hier um eine allgemeine Floskel handeln, die mind. von Mitte des 17. Jahrhunderts, bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts bekannt war, da diese zwei Wörter immer benutzt werden. Aus dem Zusammenhang kann man es leider auch nicht erschließen, da die Eheeinträge nur aus einem Satz bestehen:


    Ein Beispieleintrag:
    Jan Bruuns met Wopke Hindriks praeviis solemnibus d. 6. Octobr. 1748


    Ich denke, dass diese beiden Wörter irgendeinen ganz bestimmten Ausdruck haben.


    Gruß


    Benny

  • Moin,


    tja, irgendwann wollten wir auch mal unsere lateinische Kompetenz zeigen... =). Also auch erstmal ein :danke: an alle Helfer!


    Die Frage ist aber nun aber: Wie hat man sich das vorzustellen? Bzw. was wollte man damit ausdrücken, und warum wird es im Eheeintrag ewähnt.


    Ich dachte, dass damals die Ehe mehr zum Zweck geschlossen wurde, als das Feierlichkeiten in diesem hohen Maße vorher(!) stattgefunden haben. Oder ist mit Sollemnibus eben der Akt gemeint, wo man sich zur Ehe angemeldet hat?


    Gruß


    Benny

  • Hallo Benny,


    meines Erachtens sind hier weder Feierlichkeiten noch Feste gemeint.


    Da Jan Bruuns und Wopke Hendriks am 6. Oktober 1748, der auf einen S o n n t a g (!) fiel, heirateten, dürfte die Trauung im Anschluß an den – sonntäglichen – Gottesdienst stattgefunden haben.


    Als ich heute vormittags auf „nach dem Gottesdienst“ tippte, war dies lediglich eine Vermutung. Dank Ihres Hinweises auf das Datum (Sonntag, 6.10.1748) halte ich meine Annahme für erwiesen.


    Freundliche Abendgrüße vom Rhein

  • Hallo,


    diese Lösung wäre sehr naheliegend. Jedoch, wenn ich das Kirchenbuch durchgehe und die Wochentage der Daten überprüfe, muss ich feststellen, dass auch an anderen Tagen geheiratet wurde.


    Vielleicht gab es neben der sonntäglichen Andacht ja auch in der Woche Andachten. Dieses müsste man an den Akten mal nachsehen.


    Gruß


    Benny

  • Hallo Benny,


    ich weiß nicht ob es früher so war, aber heutzutage gibt es einen Kindergottesdienst bei den Lutheranern der auch in der Woche Nachmittags abgehalten wird.


    Grüße von Doreen :D

    "Wissen ist Macht" (Heinrich Barth März 1850)
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