Liebe Familienforscher,
es gilt, wieder eine Wissenslücke bei mir zu schließen. Dabei hoffe ich auf Eure Unterstützung. Bei der Arbeit in den Archiven stoße ich immer wieder unter der Klassifikation "Gerichtsbücher" auf unterschiedliche Bezeichnungen, so z. B.:
- Gerichtsbücher
- Consensbücher
- Schöppenbücher
- Kaufbücher
- Kauf- und Handelsbücher
- Kaufhandelsbücher
- Gerichtsprotokolle
- Lehnbücher
- Copialbücher
Leider konnte ich in der einschlägigen Literatur, z. B. Prof. Arno Lange, keine Hinweise finden, welche Amtshandlungen in diesen einzelnen Büchern dokumentiert wurden.
Wer kann zweckdienliche Hinweise geben, wie zwischen 16. und 19. Jahrhundert Amtshandlungen urkundlich dokumentiert worden sind und den o. g. Archivalien zugeordnet worden sind?
Ich freue mich auf entsprechende Aufklärung.
Mit freundlichem Gruß aus Dresden
René