aus dem
" Großherzoglich- Badischen Regierungsblatt" vom 28. März 1811
Bekanntmachung
Der Rekrut Mathias Thoma von Biederbach , im Treisam Kreis, wurde wegen Selbstverstümmlung zu einer Einjährigen
Zuchthaus Strafe , nebst Willkomm und Abschied , verurteilt, und muß , wenn er diese Strafe erstanden hat noch acht Jahre
bey dem Artillerie-Train dienen. Zur Warnung gegen dieses entehrende, seit einiger Zeit mehrmals begangene Verbrechen , wird diese Straf - Erkenntniss öffentlich bekannt gemacht.
Kriegs - Ministerium
Fischer
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