"Großherzoglich-Badisches Staats- und Regierungsblatt" vom 26ten Juni 1830
Straf-Erkenntniß
Der vormalige Domänen- Verwalter zu Stockach , und nachheriger Obereinnehmer zu Bonndorf . Karl Helf , wurde
durch Erkenntniß des Hofgerichts zu Meersburg vom 1ten Februar d. J. wegen wissentlicher Zueignung verschiedener Einnahmsposten des Verbrechens der Untreue für Schuldig erklärt , deshalb seines Dienstes entsetzt und zu einer achtjährigen Arbeitshausstrafe verurteilt.
Carlsruhe den 16ten April 1830
Justiz-Ministerium ,
in Ermangelung eines Präsidenten
Müller
carly