Suche Melderegister für Kreis Döbeln

  • Hallo,


    ich suche die Melderegister für Ort im Kreis Döbeln (Waldheim, Hartha, Kriebehtal, Grünlichtenberg). Bei den zuständigen Stadtarchiven habe ich bereits gefragt und die konnten mir nur sagen, dass sie diese Unterlagen nicht haben, aber nicht wissen wo sie zu finden sind. Nun habe ich im Meldegesetz § 12 gelesen, dass die Meldebehörden diese Dokumente den kommunalen Archiven anbieten müssen und wenn diese sie nicht nehmen kommen sie ins Landesarchiv. Kann mir jemand sagen zu welchem Landesarchiv diese Daten gekommen sind und welchen zeitlichen Umfang die dort vorhandenen Daten haben. Ich vermute ja das Landesarchiv in Leipzig aber finde nichts dazu. Weiß jemand darüber bescheid?

  • Hallo Kai!


    Versuch es mal beim zuständigen Kreisarchiv.


    Kreisarchiv Landkreis Döbeln, Landratsamt, Dez. III
    Straße des Friedens 20
    D-4720 Döbeln
    Tel.: (03431) 741361
    Fax: (03431) 7411-00
    Email: Friedlinde.Haferkorn[at]doebeln-Ira.usernet.komnet.de
    Homepage: http:// www. landkreis-doebeln .de

  • Hallo Rafael,


    dank dir für den Hinweiß, werde dann mal ne e-mail schreiben und fragen ob die nun diese Unterlagen haben. Auf die Idee das es noch ein Kreisarchiv gibt bin ich gar nicht gekommen :whistling:

  • Hallo Kai!


    Aber frag Gleichzeitig auch nach anfallenden Kosten!


    Bei meiner Anfrage, die freundlicher weise vom Stadtarchiv weitergeleitet wurde, bekam ich eine Rechnung von 15 Euro.
    Dabei hat der Archivar nur Geburtsdaten und Namen auf meinen Brief geschrieben und zurück gesandt!

  • Gut das du mich daran erinnerst, aber vielleicht habe ich auch Glück und ich kann persönlich dort die Meldekarten bzw. -bücher einsehen. Dass wäre dann auf alle Fälle billiger als wenn dort der Archivar sucht.
    Allerdings glaube ich nicht daran, ich habe zurzeit noch eine offene Anfrage an das Stadtarchiv Hamm in NRW wegen eine Meldekarte und mir wurde mitgeteilt, dass eine Karte gefunden wurde, aber aus melderechtlichen Gründen keine Kopien gemacht werden. Warte nun noch auf Antwort, ob dann nicht eine Abschrift möglich sei. Ich frage mich nur wieso die Meldekarten immernoch unter das Melderecht fallen, wenn sie doch längst unter das Archivrecht fallen müssten :zuck:

  • Das ist nicht immer ganz einfach.
    Ich habe schon einmal in einem Stadtarchiv mir die Meldekarteien kopieren dürfen, in einem anderem Archiv bekam ich vorschriftsmäßig nur die Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift.


    Das Meldegesetz ist Ländersache.
    Hier mal einen Auszug aus dem Meldegesetz NRW wegen des Archivierens.

    Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
    (Meldegesetz NRW - MG NRW)
    in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. September 1997

    ...
    § 11

    Löschung und Aufbewahrung von Daten
    (1) Die Meldebehörde hat gespeicherte Daten zu löschen, wenn sie zur Erfüllung der der Meldebehörde obliegenden Aufgaben nicht mehr erforderlich sind. Das gleiche gilt, wenn ihre Speicherung unzulässig war.
    (2) Daten eines weggezogenen oder verstorbenen Einwohners sind unverzüglich nach dem Wegzug und der Auswertung der Rückmeldung oder dem Tod des Einwohners zu löschen, die Daten nach § 3 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 2 Nr. 2 jedoch erst nach Ablauf des auf den Tod oder den Wegzug folgenden Kalenderjahres. Abweichend davon hat die Meldebehörde nach dem Wegzug oder dem Tod eines Einwohners weiterhin die übrigen Daten nach § 3 Abs. 1 sowie die Daten nach § 3 Abs. 2 Nr. 1, 4 und 9 zu speichern. Das gleiche gilt für die zum Nachweis der Richtigkeit dieser Daten erforderlichen Hinweise.
    (3) Nach Ablauf von fünf Jahren nach Ende des Kalenderjahres, in dem ein Einwohner weggezogen oder verstorben ist, sind die nach Absatz 2 Satz 2 und 3 gespeicherten Daten und Hinweise für die Dauer von 45 Jahren gesondert aufzubewahren und durch technische und organisatorische Maßnahmen besonders zu sichern. Während dieser Zeit dürfen sie mit Ausnahme der Vor- und Familiennamen sowie etwaiger früherer Namen, des Tages und Ortes der Geburt, der gegenwärtigen einschließlich der nach § 30 Abs. 1 Satz 4 mitgeteilten Anschriften, des Auszugstages und des Sterbetages und -ortes nach Maßgabe dieses Gesetzes nicht mehr verarbeitet werden, es sei denn, daß dies zu wissenschaftlichen Zwecken, zur Behebung einer bestehenden Beweisnot, zur Aufgabenerfüllung der in § 31 Abs. 3 genannten Behörden oder für Wahlzwecke unerläßlich ist oder der Betroffene schriftlich eingewilligt hat. Nach Ablauf von 50 Jahren sind die Daten zu löschen.
    (4) Das Innenministerium bestimmt durch Rechtsverordnung das Nähere über das Verfahren der Löschung, der gesonderten Aufbewahrung und die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen nach Absatz 3.
    (5) Ist eine Löschung im Falle des Absatzes 1 Satz1 wegen der besonderen Art der Speicherung im Melderegister nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich, ist durch technische oder organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, daß die Daten nicht mehr verarbeitet werden.

    § 12

    Übernahme von Daten durch Archive
    (1) In den Fällen des § 11 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 hat die Meldebehörde die Daten und die zum Nachweis ihrer Richtigkeit gespeicherten Hinweise vor der Löschung dem zuständigen staatlichen oder kommunalen Archiv zur Übernahme anzubieten.
    (2) Anstelle der gesonderten Aufbewahrung gemäß § 11 Abs. 3 kann die Meldebehörde die Daten dem zuständigen staatlichen oder kommunalen Archiv zur Übernahme anbieten, sofern die Erfüllung der Aufgaben der Meldebehörden im Rahmen des § 11 Abs. 3 Satz 2 gewährleistet bleibt.
    ...

  • Ok, dass das Melderecht dann immer noch greift macht die Sache zugegeben etwas komplizierter. Bleibt mir nur zu hoffen dass die das nicht ganz so genau nehmen :]

  • Hallo Kai!


    Hast du schon eine Antwort bekommen vom Kreisarchiv?


    Ansonsten möchte ich dich Bitten zu schreiben sobald du eine Antwort bekommen hast, ob die Unterlagen dort vorhanden sind.

  • Hab am Samstag noch eine unverbindliche e-mail Anfrage gemacht ob sie dort die Meldeunterlagen für die Gemeinden haben und ob man persönlich suchen kann, aber bisher noch keine Antwort...
    Hatte trotzdem noch parallel ne Anfrage an das Landesarchiv Leipzig gestellt, mit der Antwort dass sie die Unterlagen nicht haben, also müssen sie in dem Kreisarchiv sein (bei dem Meldeamt in Waldheim habe ich schon mal gefragt ob die was vor 1945 haben). Bleibt nur abzuwarten ... geb dir aber Bescheid wenn ssie sich melden.

  • Für eine ähnliche Anfrage habe ich schon mal 12,78€ zahlen dürfen. Die Antwort war, dass man die genannte Person im Melderegister nicht festgestellt hat. Da sind die Preise sehr unterschiedlich. Z.B. zahlt man im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig nichts, wenn sie keine Auskunft geben können und 2,50€ wenn man eine Auskunft bekommt. Kopien kosten 0,15€ die Seite.