Hallo Kollegen,
mein mir unbekannter Vorfahr zahlte für einen Sohn mit
seiner Haushälterin Unterhalt, er
erkannte diesen also als seien Sohn an. Das hattet sicher auch testamentarische
folgen?
Heute würde so etwas wohl in den StAReg festgehalten? Oder es
gebe beim Jugendamt eine Akte dazu.
Wie war das 1901-1920 in Beuthen geregelt.
Hätte sich auch damals in den StAReg bei der Geburt des
Alimentierten ein Vermerk finden lassen müssen?
Gab es damals ein Jugendamt, das sich mit Unterhaltsangelegenheiten
befasste? Wenn ja, sind Akten aus der Zeit 1901-1920 erhalten? Wo?
Für Hinweise danke ich
beste Grüße
Lars