Titel "U. J. D." in rechtswissenschaftlicher Dissertation

  • Guten Tag.


    Ich habe bei meinen Forschungen eine alte, rechtswissenschaftliche Dissertation eines meiner Vorfahren (1712) entdeckt, die Latein verfasst ist. Die Übersetzung einer Abkürzung macht mir Probleme. Kann mir da jemand helfen?


    "U. J. D. codicis, et juris feudalis professor ordinarius" ist der Titel eines Professors,
    in etwa "ordentlicher Professor für Feudalrecht und [...]"?


    Wenn es hilft, der Autor nennt sich selbst als "J. U. Candidatus examin. & approbat.". Kann dies mit "jures utrumque" (also "beider Rechte") etwas zu tun haben?


    Herzlichen Dank für Eure Ideen.

  • iuris utriusque doctor, also gelehrt in beiderlei Rechten, zivil und kirchlich. Ich glaube die Frage hatten wir vor wenigen Wochen hier schon einmal, aber ich kann den Thread jetzt selbst nicht mehr über die Suchfunktion finden. Die Formulierung "jures utrumque" macht übrigens keinerlei Sinn, Latein ist das jedenfalls nicht ;-)

    QVEM QVAERIS? ("Wen suchst Du?"- Johannes 20,15)

  • Hallo ihr beiden,


    vielen herzlichen Dank Euch für die Übersetzungshilfe und den weiterführenden Link. War noch ganz interessant zu lesen.


    @ Seipe: Ups, tatsächlich totaler Latein-Müll. Bin wohl etwas eingerostet... :whistling: