Aufgebot 1838

  • Einen schönen Sonntagabend an alle Forscher!


    Ich habe eine kleine Kuriosität.


    Am Mittwoch habe ich die tauf-, Trau- und Sterbeeinträge von der St. Laurentius-Kirche aus Auerbach bekommen. Im Taufeintrag des Urgroßvaters meines Mannes stand dann: "... 5. uneheliches Kind..."Anno 1850. Das machte mich stutzig.


    Dann das Aufgebot seiner Eltern: 16.06.1838 Auerbach. Und bei den Sterbeeinträgen beider Brautleute steht ein Vermerk:


    "der Verstorbene war zwar aufgeboten, aber nicht getraut und hinterläßt von seiner Braut 2 verheiratete Töchter und einen Sohn"


    "Christiane Wilhelmine Schrader ist fälschlich als Ehefrau angegeben worden, da sie laut Traubuch wohl aufgeboten, aber wegen Appellation des Stadtrates nicht getraut worden ist."


    Die Ehe wurde nicht geschlossen, aber das Paar lebte 1838 in "wilder Ehe" und zeugte mindestens 5 Kinder. Das muß doch Stadtgespräch gewesen sein. Die Kinder müßten alle Schrader heißen und nicht Zöbisch und keiner hatte etwas dagegen?


    Ist Euch schon einmal so etwas untergekommen? Wo kann man erfahren, warum Appellation (Einspruch) erhoben wurde und ob das Paar vielleicht doch noch getraut wurde? Vielleicht in einer anderen Stadt oder Kirche?


    LG ?(


    Corinna

  • Hallo Corinna,


    wenn Christiane Wilhelmine eine geborene Zöbisch war, in erster (und einziger?) Ehe mit einem Herrn Schrader verheiratet war und mit dem Verstorbenen XY nichteheliche Kinder hatte, paßt alles zusammen. Dann basierte die Appellation auf dem Umstand, daß ihre Ehe mit Herrn Schrader noch rechtskräftig war.


    Ähnliche Fälle kenne ich aus meiner Forschung. In einem Fall war der Ehemann bald nach der Hochzeit spurlos verschwunden; der Versuch der Ehefrau scheiterte, ihn nach einiger Zeit für tot erklären zu lassen.


    In einem anderen Fall zeugte ein (wohl aus Standesgründen) unverheiratetes Paar 6 nichteheliche Kinder. Die Frau wurde im Kirchenbuch als "liederliche Person" bezeichnet. Angesichts der Zahl der Kinder wird sich das Paar nicht viel Gedanken um seinen Ruf gemacht haben. ("Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich´s weiter ungeniert" oder, wie es in einem aktuellen Schlager heißt: "Laß die Leute reden...")


    Gruß
    Detlef

  • Hallo Detlef,


    wo Du Recht hast, hast Du recht!


    Aber die Schrader ist eine geborenen Schrader und der Bräutigam ein Zöbisch. Die Kinder hatten aber alle seinen Namen. Und von einer Appellation muß es doch einen Schriftakt geben, oder reichte es auch mündlich?


    Gruß


    Corinna

  • Hallo Corinna,


    wo Du Recht hast, hast Du recht! Da der Stadtrat die Appellation verhängt hat, muß es -sofern noch existent- im Stadtarchiv oder übergeordneten Archiv eine Akte, mindestens aber ein Sitzungsprotokoll geben.


    Gruß
    Detlef