Einen schönen Sonntagabend an alle Forscher!
Ich habe eine kleine Kuriosität.
Am Mittwoch habe ich die tauf-, Trau- und Sterbeeinträge von der St. Laurentius-Kirche aus Auerbach bekommen. Im Taufeintrag des Urgroßvaters meines Mannes stand dann: "... 5. uneheliches Kind..."Anno 1850. Das machte mich stutzig.
Dann das Aufgebot seiner Eltern: 16.06.1838 Auerbach. Und bei den Sterbeeinträgen beider Brautleute steht ein Vermerk:
"der Verstorbene war zwar aufgeboten, aber nicht getraut und hinterläßt von seiner Braut 2 verheiratete Töchter und einen Sohn"
"Christiane Wilhelmine Schrader ist fälschlich als Ehefrau angegeben worden, da sie laut Traubuch wohl aufgeboten, aber wegen Appellation des Stadtrates nicht getraut worden ist."
Die Ehe wurde nicht geschlossen, aber das Paar lebte 1838 in "wilder Ehe" und zeugte mindestens 5 Kinder. Das muß doch Stadtgespräch gewesen sein. Die Kinder müßten alle Schrader heißen und nicht Zöbisch und keiner hatte etwas dagegen?
Ist Euch schon einmal so etwas untergekommen? Wo kann man erfahren, warum Appellation (Einspruch) erhoben wurde und ob das Paar vielleicht doch noch getraut wurde? Vielleicht in einer anderen Stadt oder Kirche?
LG
Corinna