Richtigkeitsschein

  • Hallo zusammen,


    ich habe gerade den Eintrag zur 2. Ehe von Johann Gottlieb Dix gefunden (1817, Berlin, St. Georgen, ev.). Dort steht in der Spalte " ... Einwilligung ..." : Eltern sind todt. Richtigkeitsschein abgegeben
    Ergänzende Info: "Eigenthumsbürger und Seilermeister" Johann Gottlieb war da schon 39 und seit kurzem Witwer.


    Ist jemand so etwas schon untergekommen? Was bedeutet dieser Eintrag?
    Google brachte zum ersten Male NULL Treffer! Auch sonst hab ich nix gefunden.


    Spekuliert: Er hat dem Pfarrer eine Bestätigung zum Tod seiner ersten Frau gegeben. Was wiederum etwas merkürdig wäre, da das dem Pfarrer mit Sicherheit wohlbekannt war (die Familie besaß über lange Zeit unweit der Kirche ein größeres Haus). Und als wohl etablierter 39jähriger brauchte er ja wohl auch keinen gerichtlichen Consens mehr, oder?

    Freundliche Grüße
    Jörg


    Berlin und Umgebung: Mohr, Hartung, Zienicke, Krusnick, Grünack, Linto (vor 1750); Magdeburger Börde (rund um Egeln, etwa 1600 - 1800)
    Gera: Dix (vor 1740); Wunstorf: Brandes, Steinmann (vor 1800), Hildesheim: Michael (vor 1800); Gönningen (und Umgebung, vor 1650)

  • Hm,...wie alt war denn die 2. Frau bei der Heirat?


    LG Doreen

    "Wissen ist Macht" (Heinrich Barth März 1850)
    Nüscht wissn, macht aba ooch nüscht! (der Berliner)
    Je mehr man weiß, desto weniger weiß man nichts! (Ich)

  • Hallo Doreen,


    Jungfer Charlotta Carolina Louisa Groeschke war 25 Jahre alt. Aber bei ihr steht: "Vaters Consens".
    Der Richtigkeitsschein kann sich also nicht auf sie beziehen.

    Freundliche Grüße
    Jörg


    Berlin und Umgebung: Mohr, Hartung, Zienicke, Krusnick, Grünack, Linto (vor 1750); Magdeburger Börde (rund um Egeln, etwa 1600 - 1800)
    Gera: Dix (vor 1740); Wunstorf: Brandes, Steinmann (vor 1800), Hildesheim: Michael (vor 1800); Gönningen (und Umgebung, vor 1650)