Hallo zusammen,
ich habe gerade den Eintrag zur 2. Ehe von Johann Gottlieb Dix gefunden (1817, Berlin, St. Georgen, ev.). Dort steht in der Spalte " ... Einwilligung ..." : Eltern sind todt. Richtigkeitsschein abgegeben
Ergänzende Info: "Eigenthumsbürger und Seilermeister" Johann Gottlieb war da schon 39 und seit kurzem Witwer.
Ist jemand so etwas schon untergekommen? Was bedeutet dieser Eintrag?
Google brachte zum ersten Male NULL Treffer! Auch sonst hab ich nix gefunden.
Spekuliert: Er hat dem Pfarrer eine Bestätigung zum Tod seiner ersten Frau gegeben. Was wiederum etwas merkürdig wäre, da das dem Pfarrer mit Sicherheit wohlbekannt war (die Familie besaß über lange Zeit unweit der Kirche ein größeres Haus). Und als wohl etablierter 39jähriger brauchte er ja wohl auch keinen gerichtlichen Consens mehr, oder?