Hallo miteinander,
ich hätte mal wieder ein kleines Problem mit der Übersetzung. Es ist ein "Nachwort" im Anhang einer juristischen Dissertation (1712), an den Autor der Disseration. Ich komm da aber nicht vollständig auf einen Sinn.
Eximio, ac Doctissimo Domino
Ioanni Christophero
J. U. Cand. Examin. & Approbat.
Domino Moderatori suo Colendissimo, Harum Thesium propugnatori, in perpetuam Honoris, & amoris tesseram sequentes Versus addere placuit.
Dem hervorragenden und sehr belehrtem Herrn
Johannes Christopherus,
geprüfter und bewährter (anerkannter?) Kandidat beider Rechte,
...?
Hätte da jemand eine Idee? Ich sitz wohl wieder auf dem Schlauch.