Kriegsdienst als Landwirt ?

  • Hallo !


    Mein Großvater war Landwirt in Schlesien/Regierungsbezirk Breslau/Kreis Reichenbach/Groß Kniegnitz und seit 1933 als Eigentümer eines 21 ha großen Gutes eingetragen. Er musste nicht in den 2. Weltkrieg (Alter bei Kriegsbeginn 39 Jahre)


    Mein Urgroßvater war ebenfalls Stellenbesitzer seit 1899 und mit einer Fläche von 21 ha im Güteradressbuch eingetragen. Während seine drei Brüder in den 1. Weltkrieg zogen, war er vom Kriegsdienst befreit.


    Mein Uururgroßvater wurde 1867 Eigentümer eines großen Gutes und brauchte nicht mehr in den Deutsch-Französischen Krieg 1870/1871.



    Gibt es irgendwelche Gesetze aus der damaligen Zeit, die die Befreiung vom Wehrdienst regelten? Wenn nicht kann ich mir nur vorstellen, dass die Stellenbesitzer und Landwirte für die Versorgung der eigenen Familie mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, aber auch für die Bevölkerung unabdingbar waren.


    Bin auf die Antworten gespannt.


    Mit freundlichen Grüßen


    Andreas Häusler aus Lippstadt

  • Joa, was soll ich dazu noch sagen? Hast die Antwort ja schon selber gegeben. Wenn mehrere Brüder in der Familie waren musste i.d.R. alle bis auf den Betriebserben in den Krieg ziehen.
    Wie du schon richtig sagst musste die Versorgung sowohl der Familie als auch der Bevölkerung gesichert sein.
    Meine Urgroßväter waren Müller und mussten auch nicht in den Krieg.


    Wie ich Deutschland (bzw. damals Preußen) kenne, gibts da garantiert eine Verordnung drüber, google doch mal unter sowas wie Wehrgesetz Preußen oder so.
    Ich kenne das auch so, das wenn Wehrpflichtige Brüder vorhanden waren aber der Betrieb noch vom Vater geführt wurde, mussten alle Brüder in den Krieg (was natürlich auch schlimme Folgen haben kann.)


    Selbst unter Hitler hatte die Landwirtschaft jedenfalls noch das Privile den "Hoferben" zuhause lassen zu dürfen (so er den Hof schon führte!).


    Grüße


    Salich


    PS: Meine Familie Großväterlicherseits kommt auch aus Kreis Reichenbach, aus Mittel-Peilau, nur so am Rande! :)

  • Hallo Andreas


    Es gab da sicherlich ganz genaue Vorschriften und gesetze,denn sonst hätten sie ja einrücken müssen.Was mich wundert ist nur die Tatsache ,dass er da es mit dem 2.WK dann mal zu ende ging nicht zum Volkssturm mußte.Denn da kannten die Herrn keine Gesetze mehr und es mußte jeder herhalten ob er wollte oder nicht


    Gruß


    Franz Josef

  • Hallo Franz Josef!


    Mein Großvater hat dazu folgendes geschrieben:


    Am 15.02.1945, um 05:00 Uhr in der Früh bricht Fritz mit seiner Familie und ungefähr 1.200 Einwohner, einschließlich der belgischen Kriegsgefangenen, die in der Landwirtschaft tätig waren, zur Flucht auf. Der Bürgermeister Walter Adolf und mehrere Männer bleiben als ständiger Volkssturm im Ort, dessen Standquartier das Gasthaus Theodor Mende ist. Für den durchziehenden Volkssturm ist das Quartier die Alte Schule. Verstärkt werden sie von der Ungarischen Wehrmacht. Auch sie heben Schützengräber aus und legen Maschinengewehrnester an. Bereits im Januar 1945 werden alle entbehrlichen Männer aus Groß Kniegnitz zwischen 16 und 60 Jahren zum Volkssturm eingezogen, um Breslau notdürftig bewaffnet und schlecht ausgebildet zu verteidigen. Zumeist in Schnellkursen wird die Funktionalität der Karabiner, Panzerfäuste und Maschinengewehre erlernt. Gezielte Falschmeldungen über angeblich neu verfügbare Truppen der Wehrmacht können nicht über die Sinnlosigkeit der Kämpfe und die bevorstehende Niederlage hinwegtäuschen. 15.000 Angehörige des Volkssturms zusammen mit versprengten Wehrmachtseinheiten verteidigen verbissen in einem ungleichen Kampf gegen einen überlegenen Gegner das eingeschlossene Breslau in einem elfwöchigem Straßen- und Häuserkampf bis zur endgültigen Kapitulation am 06.05.1945.


    Bis jetzt habe ich noch kein Gesetz gefunden, dass die Stellenbesitzer vom Militärdienst befreit (Deutscher Krieg/1. Weltkrieg/2.Weltkrieg). Werde aber weiter im Internet nach entsprechenden Ausnahmeregelungen zur Befreiung von Kriegseinsätzen nachschauen.


    Gruß
    Andreas Häusler aus Lippstadt

  • Hallo !


    Habe mir mal das Wehrpflichtgesetz durchgelesen, aber keine Ausnahmeregelung von der Befreiung für die Wehrpflicht gefunden. Aber es war trotzdem interessant. Vielen Dank. Werde aber weiter schauen. Vielleicht finde ich ja doch noch eine gesetztliche Regelung.


    Muss mich mal bei dieser Gelegenheit bei den vielen Forumsmitgliedern bedanken. Ich habe schon so viele Fragen gestellt und immer verwertbare Antworten bekommen, die mich weiter gebracht haben und das Hobby Ahnenforschung so überaus reizvoll und interessant gestalten. :danke: :danke:


    Gruß


    Andreas