Hallo !
Mein Großvater war Landwirt in Schlesien/Regierungsbezirk Breslau/Kreis Reichenbach/Groß Kniegnitz und seit 1933 als Eigentümer eines 21 ha großen Gutes eingetragen. Er musste nicht in den 2. Weltkrieg (Alter bei Kriegsbeginn 39 Jahre)
Mein Urgroßvater war ebenfalls Stellenbesitzer seit 1899 und mit einer Fläche von 21 ha im Güteradressbuch eingetragen. Während seine drei Brüder in den 1. Weltkrieg zogen, war er vom Kriegsdienst befreit.
Mein Uururgroßvater wurde 1867 Eigentümer eines großen Gutes und brauchte nicht mehr in den Deutsch-Französischen Krieg 1870/1871.
Gibt es irgendwelche Gesetze aus der damaligen Zeit, die die Befreiung vom Wehrdienst regelten? Wenn nicht kann ich mir nur vorstellen, dass die Stellenbesitzer und Landwirte für die Versorgung der eigenen Familie mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, aber auch für die Bevölkerung unabdingbar waren.
Bin auf die Antworten gespannt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Häusler aus Lippstadt