Eheeintrag 1716

  • Hallo Fichtner


    Ich hab in google sie Satzungen der Schneider und Tuchscherer Zunft gefunden .Da ist die Rede von Mitmeister aber leider nicht beschrieben was Mitmeister sind.Ich könnte nur raten und sagen,dass das Schneider waren mit Meistertitel .Ob das richtig ist weiß ich natürlich nicht.Hoffe,dass wir im Forum einen klugen Kopf haben der es genau weiß.


    LG


    Franz Josef

  • Nur eine Vermutung. Noch heute gibt es den Begriff "mitarbeitender Meister". Wer Zeit hat, möge mal in dieser Richtung suchen.

  • Hallo fichtner,
    da es so geschrieben wurde war er Schneider mit Meisterbrief. in diesem Fall wurde das in einem Zunftbuch vermerkt. Such nach einem Zunftbuch aus der Zeit. In diesem wird dann vermerkt sein ob er selbsständig war oder ob er bei einem anderen Meister im Lohn stand. Es kann durchaus auch sein dass er den Betrieb eines alten Meisters weiterführte und dieser noch eine Weile seinen Namen stehn lies, so wie das heute auch noch hin und wieder der Fall ist.

    viele Grüße
    Ulrich
    suche Volkemer >1720 Pfalz; Elsaß; Lothringen;
    Schmidt in Syrgenstein/Bayern-Schwaben und Lothringen Raum Bitsch > 1720

  • Hier ein Text-Beispiel von vielen aus dem Zunftbuch der "ehrsamen Bau- und Hammerzunft" der Grafschaft Leiningen-Heidesheim



    Mühlheim, den 20. July 1744 Wurde Andreas Mertz, Maurermeister zu Klein Bockenheim in hiesige ehrsame Bau- und Hammerzunft als ein Mit Meister auf- und angenommen und soll sogleich an Meister Geltbezahlen zehn Gulden, das übrige aber zukünftigen Jahrtag ohne Anstand abtragen solle. Mühlheim ut supra Johannes Amelung, Zunftmeister, Johann Jörg Raudenbusch als Zunftmeister,
    Sebastian Schmidt als Mitmeister.



    Der Begriff "Mitmeister", der im o.g. Zunftbuch sehr häufig verkommt, wird dabei stets im Sinne von "einfaches Mitglied der Zunft" benutzt - im Gegensatz zu den Zunftmeistern (meistens zwei), die die auf ein Jahr oder auch länger gewählten "Vorsitzenden" der Zuunft waren. Im o.g. Zunftbuch hat "Mitmeister" also nichts mit einer Unterstellung unter einen anderen Meister oder einer etwa fahlenden Selbständigkeit zu tun, sondern bezeichnet einfach einen der Zunft angehörigen Meister.


    Sprachlich ist Mitmeister die gleiche Wortbildung wie wie Mitglied. Ein Glied kann für sich alleine stehen, dagegen kann es ein Mit-Glied nur unter mehreren Gliedern geben. Ein Meister kann ebenfalls für sich alleine stehen (unzünftig), einen Mit-Meister kann es nur in einer Gemeinschaft von Meistern geben (zünftig).



    Mit freundlichen Grüßen


    Fraino

  • Hallo Fraino,
    an dieses hab ich auch gedacht. Allerdings was mich dabei rätseln lässt ist, dass diese Formulierung im Kirchenbuch steht. Weshalb schreibt ein Pfarrer MitMeister ?. Gut dass er von seinen Zunftkollegen so tituliert wird ist verständlich. Wenn er selbständig war muss er ja einer Zunft angehört haben.

    viele Grüße
    Ulrich
    suche Volkemer >1720 Pfalz; Elsaß; Lothringen;
    Schmidt in Syrgenstein/Bayern-Schwaben und Lothringen Raum Bitsch > 1720

  • Herzlichen Dank. Das klingt alles sehr einleuchtend.


    Dann sollte es eigentlich Mitgliedsbücher der Schneiderzunft aus jener Zeit auch für die Uckermark geben.


    MfG


    Fichtner