sogenannter "Halbadel" bezw. " erweiterte Ritterschaft" Was ist das?

  • In meiner Familie gibt es einige Personen die der "erweiterten Ritterschaft" angehörten. Meist waren es Rittergutsbesitzer, die gleichzeitig einen Orden erworben hatten. Vorzüglich zeichneten sie sich wohl auch dadurch aus, dass sie ihren Kindern unüblich viele Vornamen gaben :rolleyes:


    Eine verständliche Erklärung des Begriffes HALBADEL oder erweiterte RITTERSCHAFT habe ich bisher nicht finden können.


    :?: Seerose :)

  • Hallo Seerose,
    zu Halbadel kannst du hier nachlesen. Wie ich es verstehe ist ein Elternteil Adlig das andere nicht.

    viele Grüße
    Ulrich
    suche Volkemer >1720 Pfalz; Elsaß; Lothringen;
    Schmidt in Syrgenstein/Bayern-Schwaben und Lothringen Raum Bitsch > 1720

  • Danke Palladin für den Link! Oh Schreck, oh Graus.....da habe ich ja was "durchzuackern"




    ....wobei ich mir eigentlich sicher bin, das in den betreffenden Familien kein Ehepartner adlig war.




    Es wurden auch bürgerliche Wappen geführt. Na, am besten ist es wohl, wenn ich erst mal den Link studiere!


    PS: Geht es hier denn auch um den deutschen Adel? Ich suche Erklärungen für Meck./Pomm.!?




    Grüße von Seerose :)

  • Seerose,
    okay, in der Zeit wo das behandelt wird war Österreich kein Mitglied mehr im Deutschen Bund. Aber da es jahrhundertelang federführend bei den deutschen Länder war, dürfte es da keine gewaltigen Unterschiede gegeben haben.

    viele Grüße
    Ulrich
    suche Volkemer >1720 Pfalz; Elsaß; Lothringen;
    Schmidt in Syrgenstein/Bayern-Schwaben und Lothringen Raum Bitsch > 1720

  • Hallo Seerose,


    mir ist leider Deine Frage jetzt erst aufgefallen.


    Der Link von Uli tifft den Begriff nicht richtig, hier werden Leute, bei denen nur die Mutter adelig ist, scherzhaft als "Halbadel" bzeichnet.


    Der nicht offiziell definierte Begriff Halbadel, stammt ursprünglich aus der Römerzeit. Dort bildete der Ritterstand den Halbadel. Sie waren dem Adel nicht gleichgestellt, waren aber priviligiert, waren also soetwas wie "Adel zweiter Klasse".


    In Deinem Fall handelt es sich um Rittergutbesitzer, die nicht adelig waren. Sie genossen aber juristische und politische Privilegien, wurden deshalb auch als Halbadel bezeichnet.


    Mitglieder der regulären Ritterschaft in Mecklenburg konnten nur Adelige werden. Mitglieder der erweiterten Ritterschaft waren adelige und nichtadelige Rittergutsbesitzer, also auch der mecklenburgische "Halbadel".


    Viele Grüße
    Hina

    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

  • Richtig Hina,


    es gibt noch mehr: die "bürgerlichen" Rittergutsbesitzer (seit dem 17. Jh. ?) in Sachsen u.a., der vielfach diskuttierte Personaladel (durch Orden und/oder Stellung) und die Patrizierfamilien in den Reichsstädten bevor sie nobilitiert wurden.


    Grüße