Angabe auf polnischer Sterbeurkunde

  • Hallo zusammen,


    auf einer Sterbeurkunde aus Polen wurde folgendes geschrieben:


    4. Stan cywilny: zamęźna


    was ja heisst:


    Zivilstand: verheiratet


    Jetzt frage ich mich aber, ob das bedeutet das, dass:


    der Ehemann noch lebt, weil sonst doch verwittwet da stehen müsste,
    oder das da generell, wenn man verheiratet war und ein Partner schon tot war immer noch verheiratet steht.


    Ich bin da überfragt, weil mir das Sterbedatum ihres Ehemannes nicht bekannt ist und ich hoffte ja durch die Sterbeurkunde einen Hinweis zu bekommen, aber wie es jetzt aussieht kann ich das wohl vergessen?


    Bin für jeden Hinweis dankbar.


    Gruß Kai


    PS im deutschen Urkunden wird ja immer angegeben, ob der Partner schon verstorben ist oder noch lebt, aber man kann ja nicht davon ausgehen, dass es in Polen auch so ist...

  • Hallo Kai,


    ich bin da auch immer etwas unsicher.
    Ich habe verschiedene Sterbeeinträge, bei denen steht "verheiratet gewesen mit der ...." oder "verheiratet mit ...." . Für mich heißt die erste Fassung, dass die Frau schon verstorben ist, die zweite Fassung, dass sie noch lebt - aber ist das wirklich richtig?
    Diese Einträge sind jedoch wie bei Dir aus Polen.
    Also heißt es für mich, wenn es sehr wichtig ist, weiter nach den Sterbeeinträgen suchen.


    viele Grüße
    Petra

  • Hallo Petra,

    Zitat

    Ich habe verschiedene Sterbeeinträge, bei denen steht "verheiratet gewesen mit der ...." oder "verheiratet mit ...." . Für mich heißt die erste Fassung, dass die Frau schon verstorben ist, die zweite Fassung, dass sie noch lebt - aber ist das wirklich richtig?

    das würde ich auch so verstehen.


    Sind das bei dir aber die Originaleinträge aus dem Kirchbuch, oder vom Standesamt ausgestellte Urkunden?


    Der Eintrag von mir stammt aus einer Urkunde von 1924 vom Standesamt...


    Es heißt dann wohl wirklich weitersuchen, oder andere Quellen ausfindig machen, die etwas dazu sagen können...


    Gruß Kai

  • Hallo Kai,


    es sind Standesamtseinträge, keine Abschriften, aus den Jahren 1880-1885.


    Jedoch weiß ich auch nicht, ob es dafür standardisierte und vorgeschriebene Formulierungen gab, und ob sich jeder Beamte daran gehalten hat ;)


    Viele Grüße
    Petra

  • Hallo Petra,


    ich denk mal schon, dass es grobe Richtlinien gab, weil die Urkunden sich in der Art und Weise der Formulierung zu sehr ähneln (bei verschiedenen Standesämtern).
    Tja in meinem Fall hätte man ruhig etwas ausführlicher sein können ^^


    Gruß Kai

  • Hi Kai,


    ich würde auch sagen, dass der Ehemann bei ihrem Tod noch am Leben war. Sonst würden sie schreiben – wie du schon selbst sagst – „verwitwet“.
    Ich glaube also, dass du den Zeitraum des Todes des Ehemanns ruhig weiter einschränken kannst.


    Grüße
    Agnieszka

  • Hallo Agnieszka,


    danke dir für deine Meinung. So wie es auf der Urkunde steht, müsste der man also noch gelebt haben. Komisch ist dann nur, dass der Sohn den Tod angezeigt hat, aber vll. war der Ehemann krank.
    Das gibt noch viel Klärungsbedarf, weil meine Oma mir mal erzählt hat, dass mein Uropa und seine Geschwister beim Onkel gelebt haben, nachdem sie Waisen geworden sind... Naja es wird halt nie langweilig in der Ahnenforschung :D .


    Gruß Kai