Propre-Rest um 1780

  • Hallo,
    ich durchforste gerade Akten, über einen meiner Vorfahren, der so etwa 1764-1781 ein Herzogl. Sachs.-Weimarischer Steuer-Sekretär in Ilmenau/Thür. war.
    Er hat wohl verschiedene Veruntreuungen begangen, der "Geheimde Rath" Goethe leitete eine Untersuchungskommission und selbst der Herzog Karl August wurde unwillig. Schließlich landete mein Vorfahr im Zuchthaus.


    In diesem Zusammenhang taucht immer wieder der Begriff PROPRE-REST auf. Es ist auch manchmal von "Steuer-Resten" die Rede, aber in leicht anderem Zusammenhang. Ich verstehe das als Rückstände, die nicht energisch genug eingetrieben wurden.


    POPRE-REST heißt ja wörtlich EIGEN-REST. Aber ich kann nicht genau einordnen, was damit gemeint ist.
    - daß er seine eigenen Steuern nicht bezahlt hat? Dafür wurde aber zwangsvollstreckt (Execution genannt)
    - daß er die eingenommenen Steuern nicht ordnungsgemäß weitergeleitet hat? Das scheint so gewesen zu sein, paßt aber nicht zu dem gefragten Begriff, denn dann ist in den Akten von "Betrügereien" "Unterschleif" u.ä. die Rede.


    also wenn es hier volkswirtschaftlich vorgebildete Latein-Könner gibt, bitte helft.
    viele Grüße
    Gisela

    Ein Jegliches Ding hat seine Zeit, und alles Vornehmen unter dem Himmel hat seine Stunde
    Derzeitige Lieblingsbaustellen: GRUNER u. LINCKE, Sachsen, ab 1849 auch Schweiz. WURMSER von Schaffoltzheim, Bormio, Schweiz, Elsaß, Heidelberg. STREICHER, Ulm, 16. Jhdt. (Schwenckfelder). WERNBORNER, Hessen u.a.

  • Hallo Gisela,


    "propre" kommt wohl von "proprie" (= eigentümlich) oder "proprius" (= eigentümlich, beständig).
    Die Abkürzung "rest." könnte unterschiedlich interpretiert werden. Stünde sie im Zusammenhang mit dem angelasteten Vergehen, könnte "restinctio" (das Löschen, Tilgen) gemeint sein. Vielleicht hat der Beschuldigte über Steuereinnahmen nicht ordnungsgemäß Buch geführt, sondern Steuereinnahmen unterschlagen.
    Stünde "rest." im Zusammenhang mit des Beklagten Verlangen nach Widerherstellung seiner Ehre, könnte "restitutio" (= Wiedereinsetzung) gemeint sein.
    Vielleicht ist der beschuldigte jedoch lediglich chronisch renitent, könnte "resto" (= Widerstand leisten) gemeint sein. Dann wäre aber kaum abgekürzt worden. Daß das Wort nicht "resto" heißt, hast Du bestimmt richtig gelesen.


    Vielleicht hilft Dir das bei Deinen Deutungen.


    Gruß
    Detlef

  • HalloDetlef,
    das Wort heißt Propre-Rest, manchmal auch Proprerest geschrieben, oder PropreRest. Es ist keine Abkürzung. Das sehe ich daraus, daß es in anderen Satzzusammenhängen auch dekliniert wird (des Proprestes) oder der Plural gebildet (die Proprereste) Wenn ich wieder mal drauf stoße, werde ich mal ein Zitat im Gesamtzusammenhang hinschreiben. Es geht mir jetzt auch hier nicht um Lesehilfe, sondern und die Wortbedeutung.
    Die Übersetzung EIGEN-REST hatte ich ja schon selbst hingeschreiben, daher ist mir die Bedeutung "eigen" auch bekannt.



    Vielleicht ist der beschuldigte jedoch lediglich chronisch renitent, .................Daß das Wort nicht "resto" heißt, hast Du bestimmt richtig gelesen.


    Da hast du einen Punkt getroffen :D im ganzen Schriftverkehr ist immer wieder von der "Widersetzlichkeit" oder sogar :D der "fortgesetzten Widersetzlichkeit" des Steuerekretärs die Rede. (darüber hat man sich von den untersten Vorgesetzten über den Rat Goethe bis hin zum Herzog echauffiert wie das Rumpelstilzchen) Aber immer nur auf Deutsch, nie auf lateinisch. Dort wo die Begriffe Proprerest oder "Steüer-Reste" vorkommen, besteht immer ein sachbezogener Zusammenhang, bei der Widersetzlichkeit immer ein personenbezogener Zusammenhang.
    Er war auch nicht NUR renitent, sondern der Schaden,den er angerichtet hat, ist beziffert. Die Widersetzlichkeit rührt daher, daß er natürlicherweise versuchte, eine Art Rechenschaftsbericht nicht abliefern zu müssen.


    Zu dem Teil des Zitates nach den .....: ja habe ich.
    Danke für deine Mithilfe
    Gisela

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  • Hallo Gisela,
    dein flotter Vorfahre ist ja in Goethes Worten vielfach belegt!
    Da gibt es denn gar keinen Zweifel, dass Proprerest Unterschlagung bedeutet:


    Im folgenden Verzeichnis ist persönlicher Zahlungsrückstand angegeben (was für einen "Kassierer" dasselbe ist wie Unterschlagung.) In dem Ausschnitt ist die Vokabel Proprerest zwar gerade oberhalb rausgefallen, aber weil ich sie ja als Suchwort eingegeben hatte und sie auch (schwach zu sehen) orange markiert ist, besteht kein Zweifel, dass genau sie hier übersetzt ist.:



    P.S.: Was ist denn nun mit dem Namen der Cammer-Raths-Witwe?

    Viele Grüße
    h :) nry


    _____________________________________________________________________________________________
    Was kann man von Menschen erwarten, die den Beginn eines neuen Jahrtausends ein Jahr zu früh gefeiert haben?

  • Hallo Henry,
    ja, der beschäftigt mich grade extrem. Ich habe wie gesagt insges. 5 Tage im Archiv Weimar verbracht und 2 gaaanz dicke Akten mit jeweils hunterten von Blättern (d.h. das doppelte an Seiten) durchforstet, teils Passagen abgeschrieben, teils Repros anfertigen lassen. Grade bin ich dabei, letztere zu translitterieren. Ist schon höchst interessant, schon allein der Schreibstil der "flehentlichen Bittbriefe" von sämtlichen Familienangehörigen. Auch die Bemerkungen des Herzogs über die Boßhaftigkeit und Betrüglichkeit der Handlungen des Steuer Secretairs sind interessant zu lesen. :D
    Aber bist du sicher daß man Propre-Rest 1 zu 1 mit Betrug übersetzen kann? Es scheint mir schon sicher, daß es sich zwar um einen Restbetrag handelt, der einer Person (als eigen) zugeordnet wird, oder so ähnlich. Aber aus dem Zusammenhang hatte ich immer den Eindruck, es handelt sich um einen volks/betriebs - wirtschaftlichen Begriff und nicht um einen kriminalistischen. ZAHLUNGSRÜCKSTAND scheint mir der Sache näher zu kommen.
    Mal abwarten, ob sich noch etwas ergibt.



    P.S.: Was ist denn nun mit dem Namen der Cammer-Raths-Witwe?


    Ich glaube, das war der Faden, in dem ich den FN ihres Mannes und damit auch den ihren herausfinden wollte. Guck mal dort, ich weiß es grade nicht mehr auswendig.


    Im übrigen freue ich mich schon darauf, wenn ich mich näher mit dem Schwieger-Großvater meines Steuer-Unterschlagers befassen kann. Der wurde nämlich 1719 in ebenjenigem Ilmenau von einer Kaiserlichen Kommission verhaftet und unter Arrest gestellt und 1-3 Soldaten bewachten ihn ca. 2 Jahre lang auf Schritt und tritt. (ich liebe google books :D )


    Ich glaube, ich muß mir die Stadt mal anschauen, wenn ich das nächste Mal in Thüringen bin.
    viele Grüße
    Gisela

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  • ich liebe google books


    Ich auch. Daher sind ja auch meine Auszüge.


    Zitieren wir Goethe:
    " ... seinen Proprerest von 4000 Talern, den er durch falsche Restspezifikation maskiert hatte, ..."
    Was könnte hier "Proprerest" anderes sein als eine Unterschlagung?


    In einer anderen Stelle, die ich jetzt aus dem Gedächtnis wiedergebe, war von einem Kassenverwalter die Rede, der mehrere Kassen verwaltete und dadurch die Möglichkeit hatte, seinen "Proprerest" in der einen Kasse durch Umbuchung aus einer anderen Kasse "auszugleichen". Natürlich kann man hier P. auch durch "Fehlbetrag" übersetzen; aber es handelt sich doch ganz offensichtlich um einen schuldhaft entstandenen Fehlbetrag, der dann durch eine illegale Maßnahme kaschiert wird. Spekulation mit fremdem Geld? Auch das ist doch - Unterschlagung.

    Viele Grüße
    h :) nry


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  • Ich auch. Daher sind ja auch meine Auszüge.


    Weiß ich :D Es ist wirklich ein Segen, diese Recherche-Möglichkeit.


    Ich werd mir das ganze nochmal in Ruhe durch den Kopf gehen lassen. Grade eben mache ich wohl wieder zuviele Sachen auf einmal. Also jetzt erstmal flehentliche Bittbriefe fertig translitterieren, dann wieder anfangen nachzudenken.
    Grade eben fange ich an, verwirrt zu werden. :pinch: vermutlich ist es viel einfacher, als es mir jetzt vorkommt.
    Danke für deine Hilfe, morgen sehe ich mir die Sache nochmal an.
    Gisela

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  • Hallo Gisela,


    Du mußt Dich wohl von Deiner vorgefaßten Meinung lösen, der Begriffsteil "-Rest" sei das deutsche Wort Rest. In Kombination mit "Propre" ist er sicher lateinischen Ursprungs. Ich komme -dank Henrys Beitrag- auf "restinctio" (siehe gestern) zurück.


    Gruß
    Detlef

  • Hallo Detlef,


    das Wort heißt Propre-Rest, manchmal auch Proprerest geschrieben, oder PropreRest. Es ist keine Abkürzung. Das sehe ich daraus, daß es in anderen Satzzusammenhängen auch dekliniert wird (des Proprestes) oder der Plural gebildet (die Proprereste) Wenn ich wieder mal drauf stoße, werde ich mal ein Zitat im Gesamtzusammenhang hinschreiben.


    Ich weiß nicht, ob du meine Argumente vielleicht übersehen hast.
    Natürlich ist auch das deutsche Wort "Rest" mit verschiedenen lateinischen Worten verwandt. Aber ich habe mal auf die Schnelle einige Stelle rauskkopiert, die belegen 1. daß alles andere als Rest nicht in Frage kommt. 2. daß persönliche Renitenz als Verhaltensweise oder Charaktereigenschaft nicht angesprochen sind.
    Zur allgemeinen Erhellung auch noch Zitate mit "Steuer" vorne dran.


    "... ungerne erfahren, wie hoch sich der solang versteckte und bezweifelte Grunerische Proprerest be- laufen, ..."
    ".... icht allein die ganze Summe des Propre- Rests, sondern auch seine boßhafte und betrügli- che Handlungen völlig an den Tag gekommen,..."
    "...Da Wir hiernächst ungerne zu ver- nehmen gehabt, was für große SteuerReste auf- geschwollen, ..."
    "...Das Nahmentliche Verzeichniß derer alten Steuer Reste ..."
    "...Beytrei-bung der Steuer-Reste..."



    Immer unter der Voraussetzung, daß ich auch manchmal irre: Ich habe schon gesagt, daß ich mich 5 Tage im Archiv mit den Akten befaßt habe, dazu mehrere Tage hier zu Hause. Das bedeutet: -ich kenne die Akten und den Zusammenhang, in dem sie stehen! -Ich kann ziemlich gut Latein und bin der deutschen Sprache mächtig! -Darüber hinaus kann ich deutsche von lateinischer Schreibschrift deutlich unterscheiden!
    Ich bezweifele, daß du die Akten kennst. Das zu dem Ausdruck "vorgefaßte Meinung". Aber vielleicht hast du das ja nicht so krass gemeint, wie es dasteht. :)


    Zu deinem letzten Posting: In allen Schriftstücken dieser beiden Akten sind lateinsiche Worte in lateinischer Schreibschrift geschrieben, alle anderen in deutscher. Propre-Rest ist ein Zwitter.
    Und was sagst du dann zu dem Wort "Steuer-Reste" aus den selben Quellen? Ist das Wort dann auf einmal deutsch?


    Rest hat definitiv nichts mit Restinctio zu tun. bloß einfach weil die ersten Buchstaben gleich sind. Rest kommt von lat. restare-übrigbleiben, zurückstehen, aber definitiv nicht von restinguere -restinctio.


    viele Grüße
    Gisela


    @Henry: bei der Bedeutung Rest = "Rückstand" waren wir uns ja schon einig. Aber ein Rückstand ist noch keine Unterschlagung, da gehört mehr dazu, bzw. ist ein ganz unterschiedlicher Tatbestand.
    Ich hab dir übrigens an anderer Stelle ein PN geschrieben, und würde mich wirklich über eine Antwort freuen.
    viele Grüße
    Gisela

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  • Hallo,
    der Vollständigkeih halber möchte ich noch meinen ultimativen google-Buch-Fund hier einstellen.
    die wichtigsten Definitionen habe ich mal rausgeschrieben:
    1. § 659 Passiv-Reste ergeben isch, wenn nach revidirter und justifizirter Rechnung der Bestand des Einnehmnens größer ist, als der des Ausgebens. ...
    § 660 Die eigentlichen Passiv-Reste, oder wie man sie auch sonst zu nennen pflegt,die Propre-Reste ....
    § 661 ..... Der sogenannte Propre-Rest aber ergibt isch erst nach Abschluß und nach der gezogenen Bilanz der Rechnung.


    Wir haben es in meinem Fall mit einem Steuer-Einnehmer zu tun, der die Fürstl. Steuer-Kasse einer Stadt verwaltete. Es ist zu hoffen, daß er mehr Steuern einnahm, als er gesetzlicherweise Zahlungen aus dieser Kasse vornahm. Alles was also gegen Ende eines Abrechnungszeitraums in der Kasse war, nachdem er daraus u.a. z.B. ein Gehalt an Beamte bezahlt hatte, ist also ein Propre-, oder Passiv Rest.
    ----------------
    2.
    § 663 Der Rechnungs-Führer ist verbunden, denjenigen Passiv-Rest, welcher ihm nach justifizirter Rechnung, als solcher, übrig bleibt, der Herrschaft zu vergüten........


    Insoweit ist er seinem Dienstherrn gegenüber im Rückstand. Aber zu diesem Zeitpunkt ist die Sache noch nicht illegal, sondern schlicht ein Fakt, aus dem eine Verpflichtung folgt.
    -------------
    3.
    § 664 Kann der Rechnungs-Führer seinen Passiv-Rest nicht entrichten, und hat die herrschaftlichen Gelder für seine eigenen Ausgaben und in seinen Nutzen verwendet, so hat er eine Untreue begangen, wovon unten bey den Verbrechen noch ein Mehreres vorkommen wird.


    Und hier ist dann der Punkt, wo es kriminell wird.


    viele Grüße Gisela

    Ein Jegliches Ding hat seine Zeit, und alles Vornehmen unter dem Himmel hat seine Stunde
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