Antwort vom Diözesanarchiv Kösliln

  • Hallo,
    ich habe eine beglaubigte Abschrift eines Taufeintrages/ Taufscheines vom Diözesanarchiv in Köslin erhalten.


    Abgesehen davon, daß die Person um die es geht, am 15. August, statt am 5. August geboren sein soll, stimmen die Namen der Eltern, Geburtsort, Geburtsname der Mutter usw. überein mit den mir vorliegenden Informationen.
    Jedoch ist mir eine Anmerkung in der beglaubigten Abschrift (lt. Übersetzungsprogramm soll es sich um Anmerkungen zum/ im Taufbuch handeln) nicht klar.
    Hier der vollständige Satz:
    Uwagi w ksiedze chrztow- kan. 470§2, 1988: n.24.10.1911 Bruno v. Repke


    Kann mir bitte jemand erklären, was mir diese Anmerkung im Taufbuch sagt?
    Danke.


    Talisa

  • Hallo,


    ich hab mal versucht, die Datei mit dem Schreiben aus Köslin hier anzuhängen. Nicht wundern, ich habe die Adresse des Archives, den Stempel und die Unterschrift des Direktors (Dyrektor Archiwum, dr. Tadeusz Ceynowa) wegretuschiert, damit die Datei die erlaubte Größe hat. Auf einem anderen Weg habe ich das nicht hinbekommen.


    Unter Nr. 7 ist dieser Satz, bzw. diese Anmerkung, die ich nicht verstehe.


    Danke fürs helfen.
    Gruß


    Talisa

  • Nach dem Kanon [kath. Kirchenrecht] 470 steht nur dem Diözesanbischof die Ernennung eines Pfarrers zu. Ich vermute deshalb, dass 1911 so eine Art Revision durch v. Repke stattgefunden hat.
    Mit freundlichen Grüßen
    Friedhard Pfeiffer

  • Ich überlege, ob ich noch mal das Diözesanarchiv anschreibe und um Erklärung, der unter Nr. 7 stehenden Bemerkung, bitte. Es würde mich schon interessieren, was die Nr. 7 auf dem Schreiben zu bedeuten hat.


    Danke fürs helfen.


    Talisa