Hallo,
ich komme mit der Übersetzung bzw. Bedeutung eines Satzes in einem Amts-Ehe-Protokoll vom 5.Nov. 1799 nicht weiter.
Dort ist geschrieben:
"Bathen übrigens zur Einholung gnädigster Conorsion und Dispensation um Extractum huius protocolli"
Diese Eheleute waren nicht miteinander verwandt, aber der Bräutigam hatte noch nicht das gesetzl. Alter.
"Verlobten noch 1 Jahr und 7 Monate am Statutenmäßigen Alter ermangeln"
Es würde mich freuen wenn mir jemand diesen Satz erklären könnte.
Gruß
Gerhard