Eheprotokoll von 1799

  • Hallo,


    ich komme mit der Übersetzung bzw. Bedeutung eines Satzes in einem Amts-Ehe-Protokoll vom 5.Nov. 1799 nicht weiter.


    Dort ist geschrieben:




    "Bathen übrigens zur Einholung gnädigster Conorsion und Dispensation um Extractum huius protocolli"




    Diese Eheleute waren nicht miteinander verwandt, aber der Bräutigam hatte noch nicht das gesetzl. Alter.


    "Verlobten noch 1 Jahr und 7 Monate am Statutenmäßigen Alter ermangeln"




    Es würde mich freuen wenn mir jemand diesen Satz erklären könnte.


    Gruß


    Gerhard

  • So ganz kann ich das auch nicht erklären.


    Das Abgeschriebene ist fehlerhaft.
    Ein Wort wie Conorsion gibt es nicht, weder im Deutschen noch im Lateinischen.



    Ich kann nur raten: Concession?????


    Stell bitte das Original rein! Oder vertraust Du meiner auf Vermutung beruhenden Interpretation?


    Sie baten um einen Auszug dieses Protokolls, um die gnädige Erlaubnis und Dispens zu erhalten.


    Gruß Unterfuchs







  • Hallo Gerhard,


    mit der Vermutung eines Lesefehlers lag unterfuchs goldrichtig: das fragliche Wort ist Conceßion
    Damit ist auch unterfuchs' Erklärung richtig.

    Freundliche Grüße
    Jörg


    Berlin und Umgebung: Mohr, Hartung, Zienicke, Krusnick, Grünack, Linto (vor 1750); Magdeburger Börde (rund um Egeln, etwa 1600 - 1800)
    Gera: Dix (vor 1740); Wunstorf: Brandes, Steinmann (vor 1800), Hildesheim: Michael (vor 1800); Gönningen (und Umgebung, vor 1650)

  • Hallo, Steffen, dafür bin ich ja a Fuchs, Entschuldigung.


    ein nicht mehr ganz junger, aber bescheidener


    Unterfuchs