Hallo,
bei mir hat 1922 ein Erwin Schmidt eingeheiratet. Seine Frau verstarb im Frühjahr 1939 und am 14. November 1939 wurde trotzdem vom Standesamten bei den Eheschließungen folgendes nachgetragen:
"Durch Verfügung des Staatsministeriums, Abteilung Inneres in Schwerin vom 16. Oktober 1939 - Nr. 5808 - ist dem Eheschließendem zu 1 an Stelle des bisherigen Familiennamens der Familienname "Schmidt-Wulffen" beigelebt."
Die 3 Kinder aus 1. Ehe sowie die spätere 2. Frau und weitere Kinder hießen dann alle Schmidt-Wulffen.
Erwin hatte noch einen jüngeren und einen älteren Bruder, bei denen keine Änderung beim FN vorgenommen wurde. Sein Vater hieß Rudolf Schmidt und seine Mutter ist eine geborene Fick.
Warum wurde der FN nachträglich geändert? Hat jemand ähnliche Ereignisse in seinen Unterlagen oder irgendwo gelesen?
Viele Grüße Antje