Schmidt später Schmidt-Wulffen

  • Hallo,


    bei mir hat 1922 ein Erwin Schmidt eingeheiratet. Seine Frau verstarb im Frühjahr 1939 und am 14. November 1939 wurde trotzdem vom Standesamten bei den Eheschließungen folgendes nachgetragen:


    "Durch Verfügung des Staatsministeriums, Abteilung Inneres in Schwerin vom 16. Oktober 1939 - Nr. 5808 - ist dem Eheschließendem zu 1 an Stelle des bisherigen Familiennamens der Familienname "Schmidt-Wulffen" beigelebt."


    Die 3 Kinder aus 1. Ehe sowie die spätere 2. Frau und weitere Kinder hießen dann alle Schmidt-Wulffen.


    Erwin hatte noch einen jüngeren und einen älteren Bruder, bei denen keine Änderung beim FN vorgenommen wurde. Sein Vater hieß Rudolf Schmidt und seine Mutter ist eine geborene Fick.


    Warum wurde der FN nachträglich geändert? Hat jemand ähnliche Ereignisse in seinen Unterlagen oder irgendwo gelesen?


    Viele Grüße Antje

  • Hallo Antje,
    ich könnte mir vorstellen, dass es eine reguläre Namensänderung war. Da Schmidt, Meyer, Schulze häufige Namen sind, gab es damals (und auch heute?) Namensänderungen, wo dem bisherigen Familenname ein Zusatz angehängt wurde. Ich habe in der angeheirateten Sippe einen UrUrgroßonkel, der ließ sich seinen Geburtsort an den Nachnamen Müller hängen. Er war Journalist und dachte sich, dass er als "Gerd Müller" keinen einprägsamen Namen hat.
    Grüße, Daniel

  • Hallo Daniel,
    danke für deine Antwort. Er war 1939 schon 49 Jahre alt und Stadtoberförster. Vielleicht kann ich die Akte irgendwann im Archiv lesen und bin dann etwas schlauer.
    Gruß Antje

  • Okay. Du kannst beim Landeshauptarchiv Schwerin anfragen, ob etwaige Akten noch vorhanden sind. Die Nummer der Verfügung hast Du ja.
    LG Daniel

  • Hallo Daniel,
    dass werde ich auf jeden Fall machen. Es wird nur leider einige Monate dauern bis ich wieder in Schwerin bin und vielleicht gibt es ja ähnliche Fälle. Ich bin auf weitere Antworten gespannt.
    Ich wünsche dir einen schönen Abend.
    LG Antje

  • Du musst dafür nicht nach Schwerin fahren. Wenn die Akte da ist lässt Du sie einfach kopieren. Du musst eventuell etwas für die Recherchezeit bezahlen.

  • Hallo,
    ich kann ja einmal anrufen und mich informieren. In SN habe ich noch einige Sachen offen und dann kommt es halt auf die Kosten an. Die Trauung mit der Randbemerkung habe ich vorhin erst im Archiv gelesen und mache mir da so meine Gedanken.
    LG Antje

  • währen des "Tausendjährigen Reiches" gab es eine Verordnung, wonach bei sogenannten Sammelnamen eine vereinfachte Namensänderung in einen Doppelnamen ermöglicht wurde. In diesen Fällen genügte als Begründung der Hinweis auf den Sammelnamen.
    Freundliche Grüße, Wilfried

  • Super, das wusste sogar ich nicht.
    Dann hat sich das ja erledigt. Übrigens Antje, zur Verfahrensweise. Offiziell ist Erwin nun ein geborener Schmidt-Wulffen. So musst Du ihn auch im Genealogieprogramm eintragen. Auch seine Kinder sind keine geborenen Schmidts, sondern Schmidt-Wulffens.
    LG Daniel

  • Hallo Wilfried,
    danke für deine Antwort. Ich habe bei meinen Unterlagen leider viele solcher Sammelnamen, aber eine Änderung bis jetzt noch nie. Mir kam es eigentlich komisch vor, dass der FN erst 1939 geändert wurde.
    Viele Grüße Antje

  • Hallo Daniel,
    Erwin und seine Kinder habe ich alle unter Schmidt-Wulffen laufen, ihn mit dem Hinweis der Änderung, aber seine 1. Frau ist nur eine verheiratete Schmidt, weil sie vor der Änderung verstorben ist. Oder ist dies nicht richtig?
    LG Antje

  • Das ist eine gute Frage... Das weiß ich nicht. Eigentlich dürfte eine posthume Namensänderung nicht möglich sein. Ich will da aber keine Meinung zu abgeben - lieber nichts als falsch. ;)