Amtsgericht Stendal
Gerichtlicher Teil
Öffentliche Aufforderung
62 VI 27/07
22.11.2010
Nachlassgericht
Öffentliche Aufforderung
62 VI 27/07
In der Nachlassangelegenheit Gerhard Albert Otto Walter Wredenhagen, geboren am 03.05.1929, verstorben am 12.01.2007 in Havelberg, zuletzt dort wohnhaft gewesen, haben Herr Jürgen Otto Wredenhagen und Herr Siegried Wilhelm Bielefeldt beantragt, die Erben durch Erbschein auszuweisen. Die Darstellung möglicher erbberechtigter Personen ist lückenhaft und konnte durch Ermittlungen des Gerichts nicht geklärt werden.
Ungeklärt ist der Verbleib folgender Personen oder deren Nachfahren:
1.
Heinz Gustav Hermann Wredenhagen, geb. am 28.05.1921
2.
Herta Klein geb. Wredenhagen, geb. am 12.01.1923
3.
Irmtraud Erna Meta Wirth geb. Wredenhagen, geb. am 28.03.1926
Daher wird jeder noch nicht Beteiligte, dem ein Erbrecht am Nachlass zusteht, aufgefordert, sein Recht binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung bei dem Nachlassgericht Stendal anzumelden und das Erbrecht nachzuweisen, da anderenfalls ein Erbschein ohne Berücksichtigung der diesen Personen möglicherweise zustehenden Erbrechte erteilt wird.
Stendal, den 03. November 2010