Daten von Amrei Elisabeth von Chamier Gliszczynski

  • Amtsgericht Hamburg


    Gerichtlicher Teil
    Öffentliche Aufforderung
    72-76 VI 1002/06
    19.08.2010



    Amtsgericht Hamburg


    Öffentliche Aufforderung


    72-76 VI 1002/06 – 10.8.2010


    Am 22. April 2006 verstarb in Hamburg, ihrem letzten Wohnort, die deutsche Staatsangehörige Amrei Elisabeth von Chamier Gliszczynski.


    Sie wurde am 3. November 1925 in Hamburg geboren.


    Sie hat keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen. Es gilt daher die gesetzliche Erbfolge. Sie war nicht verheiratet und hat keine Abkömmlinge hinterlassen.


    Eltern der Erblasserin waren Franz von Chamier-Gliszczynski, geb. 15.4.1898 in Adlig Briesen/Kreis Schochau (ehem. Pommern, heute Polen), verstorben am 10.3.1958 in Hamburg und seine Ehefrau Elisabeth von Chamier-Gliszczynski geb. Schulte, geb. 30.1.1903 in Hamburg, verstorben am 8.12.1985 in Hamburg. Die Eltern hatten neben der Erblasserin keine weiteren Kinder.


    Gesetzliche Erben sind daher die Geschwister der Eltern der Erblasserin bzw. deren Abkömmlinge.


    Väterliche Linie:
    Großeltern väterlicherseits waren Franz von Chamier-Gliszczynski, geb. 14.1.1865 und seine Ehefrau Cäcilie geb. von Ostrowska, geb. 12.10.1870 in Adlig Briesen, verstorben am 11.5.1942 in Konitz, heute Chojnice/Polen.


    Sie hatten neben dem Vater des Erblassers sieben weitere Kinder, von denen zwei im Kindesalter verstorben sind.


    1. Martha (Marta) Tyborczyk geb. von Chamier-Gliszczynski, geb. 14.2.1902 in Adlig Briesen, verstorben 29.12.1963 in Chojnice/Polen. Sie hatte drei Kinder. Dieser Stamm ist geklärt.


    2. Wladislaw von Chamier-Gliszczynski, sein Verbleib konnte nicht geklärt werden. Er soll eine Tochter gehabt haben, Anna Gebka geb. von Chamier-Gliszczynski, deren Verbleib ebenfalls nicht geklärt werden konnte.


    3. Lucja Wolksa geb. Gliszczynska, geb. 18.11.1896 in Adlig Briesen/heute Polen, verstorben am 17.12.1972 in Chojnice/Polen. Eheschließung mit Waclaw Wolski am 6.2.1926 in Adlig Briesen. Sie hatte zwei Kinder,


    Irena Sikora geb. Wolska, geb. 5.4.1928 in Chojnice/Polen, verstorben am 19.5.1967 in Chojnice/Polen. Eheschließung mit Norbert Sikora am 4.4.1953 in Chojnice/Polen. Sie hatte drei Kinder.
    Zygmunt Maria Sikora, geb. 17.1.1954 in Chojnice/Polen, der am 23.3.1954 verstorben sein soll. Sterbenachweis ist nicht vorhanden.
    Urszula Sikora, geb. und verstorben am 5.6.1956 in Chojnice/Polen. Der Sterbefall ist nicht nachgewiesen.


    Marek Stanislaw Sikora (geb. Zdebski, adoptiert). Eine Entscheidung des polnischen Vormundschaftsgerichts, in der festgestellt wurde, dass ein Erbrecht in Bezug auf die Verwandten der Adoptiveltern besteht, besteht nach Kenntnis des Antragstellers des Erbscheinsverfahrens nicht.


    Mieczyslaw Wolski, geb. 9.1.1935 in Chojnice/Polen, verstorben am 30.3.1978. Er hatte keine Abkömmlinge.


    4. Jan von Chamier-Gliszczynski, dessen Verbleib nicht geklärt werden konnte.


    5. Roman von Chamier-Gliszczynski, geb. 9.11.1899 in Adlig Briesen, verstorben am 10.5.1978 in Bytow/Polen. Er hatte ein Kind, den Sohn Stanislaw Chamier-Glisczcynski, geb. 20.11.1934 in Adlig Briesen, dessen Verbleib konnte nicht geklärt werden.


    6. Ottilia von Chamier-Gliszczynski, geb. 21.7.1903. Sie soll am 17.8.1905 verstorben sein. Sterbenachweis existiert nicht.


    7. Josef von Chamier-Gliszczynski, geb. 16.10.1904, verstorben vermutlich am 2.8.1905. Sterbenachweis liegt nicht vor.


    Mütterliche Linie:
    Großmutter mütterlicherseits war die Anna Emilie Sophie Dorothea geb. Siegfried gesch. Heerdegen, geb. 10.7.1875 in Hamburg, verstorben am 31.5.1952 in Hamburg. Sie war zweimal verheiratet. Es liegen keine Informationen vor, ob aus der 1. Ehe mit Herrn Heerdegen Kinder hervorgegangen sind.


    In zweiter Ehe war sie mit Andreas Wilhelm Heinrich Schulte, geb. 24.3.1877 in Hamburg, verstorben am 18.2.1960 verheiratet. Aus dieser Ehe stammen neben der Mutter der Erblasserin fünf weitere Kinder. Diese Stämme sind geklärt.


    Diejenigen Personen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, werden aufgefordert, ihre Erbrechte binnen einer Frist von 6 Wochen, die am Tag der Einrückung dieser Aufforderung in den Bundesanzeiger beginnt, bei dem unterzeichneten Amtsgericht anzumelden. Sofern keine Anmeldungen erfolgen, wird der Erbschein ohne Berücksichtigung dieser Erbrechte erteilt.


    Es ist eine Nachlasspflegschaft eingerichtet worden. Nachlasspfleger ist Rechtsanwalt Jens K. Wulff, Neuer Pferdemarkt 17, 20359 Hamburg. Es war ein Erbenermittler eingeschaltet worden.



    Gökes, Rechtspflegerin


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