Erneuerung des Adels

  • Ein morgendliches Hallo !


    Wenn es ein Bittgesuch auf Erneuerung des Adelstitels gibt, muß der Titel ja einmal verlorengegangen sein.....aberkannt oder wie auch immer....


    Wodurch? Oder gab es auch Adel auf Zeit?


    Ich bin erst jetzt bei meiner Recherche auf einen Ahn gestoßen, der 1788 besagtes Bittgesuch stellte, das dann 1816 genehmigt wurde, Söhne und Neffen durften Gebrauch vom Titel machen.
    Er berief sich auf den alten schlesischen Adel ( von Lübeck); diese Verbindung ist für mich neu.
    Aber recht interessant.


    FG
    lauramarie :)

  • Hallo lauramarie,


    einer Erneuerung des Adels bedurfte es dann, wenn die Vorfahren über mehrere Generationen von Titel und Privilegien ihres Adels keinen Gebrauch mehr machten.


    Hier z.B. die Regelung aus dem sächsischen Adelsgesetz:
    Ist der Adel oder ein Adelszeichen, ohne dass ein Verzicht vorliegt, zwei Generationen hindurch nicht geführt worden, so bedarf die Wiederaufnahme (Erneuerung) der Genehmigung des Königs.


    Und hier die bayerische Regelung:
    Ein durch wenigstens zwey Generationen fortdauernder Nichtgebrauch verbindet jedoch die nachfolgenden Abkömmlinge einer immatriculirten adelichen Familie, um Erneuerung des Adels, unter Vorlegeung der Beweise ihrer Abstammung in der oben § 3 bey Nachsuchung eines neuen Adels vorgeschriebenen Art einzuholen.
    Die Erneuerung, welche unter dieser Voraussetzung nicht verweigert werden kann, wird sodann in der Adles-Matrikel bey der bereits immatriculirten Familie vorgemerkt, und im falle, das der frühere Adelsbrief verloren gegangen, ein neuer, sonst nur ein Zeugniß über die geschehene Erneuerung ausgefertigt.


    Viele Grüße
    Hina

    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann