Hallo, ich habe in einem Hofübernahmevertrag aus dem Jahr 1700 (Magdeburger Börde) folgenden Absatz, den ich nicht zu 100% deuten kann.
Wenn Mastung verhanden, und von jeglichen
Hofe 4 Rinde oder darüber eingetrieben
werden, hat die Mutter frey von ihren
Schweinen eines mit eizujagen unter sol-
cher Zahl aber erhält sie nichts.
Ich würde mich freuen, wenn jemand, der es (annähernd) weiß, sich bemerkbar machen könnte.
Danke, Daniel