Anweisung zur Erstellung der KB-Einträge um 1800

  • Hallo miteinander,


    neulich hatte ich Einsicht in ein Kirchenbuch, da war die über 200 Jahre alte
    Anleitung zur Umstellung auf Einträge in Tabellenform mit eingeklebt.
    Und ich habe mir das mehrseitige Pamphlet mal durchgelesen.


    Die Pfarrer bekamen u.a. die Anweisung, sich einer leserlichen Schrift zu befleißigen :D
    Die Kirchenbücher der Pfarrämter wurden außerdem einer regelmäßigen Kontrolle
    unterzogen.
    Die Zählung der Kinder sollte immer mit angegeben werden, auf den Vater bezogen.
    Und zur Mutter : um die wievielte Gattin des Vaters es sich handelte.
    Die Pfarrer wurden angehalten, möglichst alle Daten zu erfragen, genauestens und
    wahrheitsgemäß niederzuschreiben.
    Ganz besonders bei unehelichen Kindern. Die Mütter waren eingehend zu befragen nach dem
    Namen usw. des Vaters. (Dies war also NICHT dem Gutdünken des jeweiligen Pfarrers überlassen).


    Interessant fand ich die Passage zur Namensgebung bei unehelichen Kindern.
    Wenn der Name des Vaters ermittelt war und dieser sich auch zu dem unehelichen Kind bekannte,
    dann hatte das Kind den Nachnamen des Vaters zu erhalten! auch wenn es unehelich blieb und die
    leiblichen Eltern nicht heirateten. Und er mußte mit entsprechendem Vermerk in die Vater-Spalte
    des Taufeintrages eingeschrieben werden.


    Im Umkehrschluß : wenn die Mutter den Namen des Vaters partout nicht preisgab, dann erhielt
    das Kind eben den Nachnamen der Mutter.
    In diesem Fall ist es wahrscheinlich müßig, in weiteren Einträgen einen Hinweis zum Vater
    zu erwarten, auch beim Traueintrag des Kindes steht da nichts.


    Grüße, Ingrid

    Einmal editiert, zuletzt von Ingrid_B ()