außergewöhnlicher Erbenaufruf

  • Amtsgericht Köthen



    Öffentliche Aufforderung



    04 VI 119/53 – 11.11.2011



    In der Nachlassangelegenheit Franz
    Hobusch geb. Hobusch, geboren am 14.07.1837, verstorben am 16.01.1911 in
    Großwülknitz,
    zuletzt dort wohnhaft gewesen, hat
    Winfried Werner Pfüger beantragt, die öffentliche Aufforderung
    durchzuführen. Die Darstellung
    möglicher erbberechtigter Personen ist
    lückenhaft und konnte durch Ermittlungen des Gerichts nicht geklärt
    werden.




    Ungeklärt ist der Verbleib folgender Personen oder deren Nachfahren:



    Gustav Franz Hobusch, geb. am 01.02.1861,
    Franz Otto Hobusch, geb. am 09.03.1864,
    Franz Theodor Hobusch, geb. am
    12.02.1867,
    August Carl Hobusch, geb. am 04.10.1874,
    Friederike Wilhelmine Agnes Hobusch, geb. am 04.03.1878,
    Friederike
    Wilhelmine Minna Rutzner geb. Hobusch, geb. am 15.10.1884,
    Friederike Marie Hobusch, geb. am 13.03.1895, gest. 31.03.1920,
    Friederike
    Wilhelmine Clara Hobusch, geb. am 29.10.1882.




    Daher wird jeder noch nicht Beteiligte,
    dem ein Erbrecht am Nachlass zusteht, aufgefordert, sein Recht binnen 6
    Wochen
    ab
    Veröffentlichung bei dem Nachlassgericht
    Köthen anzumelden und das Erbrecht nachzuweisen, da andernfalls ein
    Erbschein ohne
    Berücksichtigung der diesen Personen
    möglicherweise zustehenden Erbrechte erteilt wird.




    Der Nachlasswert liegt unter 5.000,00 €.
    Quelle: https://www.ebundesanzeiger.de…_list.destHistoryId=41956
    LG Doreen

    "Wissen ist Macht" (Heinrich Barth März 1850)
    Nüscht wissn, macht aba ooch nüscht! (der Berliner)
    Je mehr man weiß, desto weniger weiß man nichts! (Ich)