Amtsgericht Köthen
Öffentliche Aufforderung
04 VI 119/53 – 11.11.2011
In der Nachlassangelegenheit Franz
Hobusch geb. Hobusch, geboren am 14.07.1837, verstorben am 16.01.1911 in
Großwülknitz,
zuletzt dort wohnhaft gewesen, hat
Winfried Werner Pfüger beantragt, die öffentliche Aufforderung
durchzuführen. Die Darstellung
möglicher erbberechtigter Personen ist
lückenhaft und konnte durch Ermittlungen des Gerichts nicht geklärt
werden.
Ungeklärt ist der Verbleib folgender Personen oder deren Nachfahren:
Gustav Franz Hobusch, geb. am 01.02.1861,
Franz Otto Hobusch, geb. am 09.03.1864,
Franz Theodor Hobusch, geb. am
12.02.1867,
August Carl Hobusch, geb. am 04.10.1874,
Friederike Wilhelmine Agnes Hobusch, geb. am 04.03.1878,
Friederike
Wilhelmine Minna Rutzner geb. Hobusch, geb. am 15.10.1884,
Friederike Marie Hobusch, geb. am 13.03.1895, gest. 31.03.1920,
Friederike
Wilhelmine Clara Hobusch, geb. am 29.10.1882.
Daher wird jeder noch nicht Beteiligte,
dem ein Erbrecht am Nachlass zusteht, aufgefordert, sein Recht binnen 6
Wochen
ab
Veröffentlichung bei dem Nachlassgericht
Köthen anzumelden und das Erbrecht nachzuweisen, da andernfalls ein
Erbschein ohne
Berücksichtigung der diesen Personen
möglicherweise zustehenden Erbrechte erteilt wird.
Der Nachlasswert liegt unter 5.000,00 €.
Quelle: https://www.ebundesanzeiger.de…_list.destHistoryId=41956
LG Doreen