Es gibt in alten Melde-Blättern Hamburg 1898 die Rubrik: Wohnung, Logis oder Dienst
Was bedeutet es genau, wenn Logis angekreuzt wurde?
Wenn bei einem Familienmitglied einmal Logis eingetragen ist und ein anderes Mal Wohnung, heißt das dann, dass er bei "Logis" quasi in Untermiete wohnte? (Denn der Name des Vermieters - in einem anderen Fall der Name der Eltern - wird angegeben.) Wurde bei Logis früher immer auch die Verpflegung mit angeboten oder war es reine Untermiete?
(Der auch zuweilen heute noch gebräuchliche Ausdruck: "Kost und Logis frei" ist mir bekannt.)
Wohnung bedeutet demnach, dass der Betreffende sich in eigener Regie eine Wohnung anmietete.
Und bei Dienst handelt es sich um eine Dienstwohnung, das ist auch klar.
Danke für eine Begriffsklärung und liebe Grüße
Camilla