67 VI 2001/98
Am 25.01.1998 verstarb Felix Swidersky, geb. am 17.03.1908 in Berlin, zuletzt wohnhaft Implerstr. 62, 81371 München. Als gesetzlicher Erbe zur Hälfte kommt in erster Linie seine Mutter, Emma Elisabeth Schubert, Näheres unbekannt, in Betracht. An die Stelle eines vorverstorbenen Erben treten dessen Abkömmlinge. Sollte die Mutter des Erblassers keine weiteren Kinder hinterlassen haben, treten an ihre Stelle ihre Eltern bzw. deren Abkömmlinge.
In zweiter Linie kommen als Erben in Betracht: Johann Franz Joseph Krause, geb. 14.09.1872 in Waldenburg, zu einem Viertel, Helena Drobnitz, geb. Swidersky, geb. 10.03.1878 in Waldenburg, zu einem Viertel und Paul Swidersky, geb. 19.02.1880 in Waldenburg, zu einem Viertel. Helena Drobnitz soll eine Tochter Alice gehabt haben, Näheres unbekannt. An die Stelle eines vorverstorbenen Erben treten auch hier dessen Abkömmlinge.
Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Nachlaßgericht München melden, andernfalls Erbschein ohne Aufführung ihrer Erbrechte erteilt wird. Der Reinnachlaß soll etwa 50.440,00 EUR betragen.
80315 München, den 12.08.2005