Amtsgericht Köln-Veröffentlichte Namen

  • Amtsgericht Köln
    Öffentliche Aufforderung


    33 VI 655/02


    Am 09.04.2002 verstarb in Köln Anna Hedwig Henne geb. Leps, geb. 26.10.1914 in Köln, zuletzt wohnhaft in Köln. Als gesetzliche Erben mütterlicherseits zu je 1/10 kommen drei Geschwister der Erblassermutter Maria Theresia Leps geb. Gerharz bzw. deren Abkömmlinge in Betracht:
    a) Anna Ludovika Gerharz, geb. 13.11.1873 in Arzbach
    b) Hermann Eugen Gerharz, geb. 04.11.1877 in Arzbach
    c) Margarete Gerharz, geb. 29.08.1879 in Ölmühle/Eitelborn


    Als gesetzlicher Erbe väterlicherseits zu 1/10 kommt die Tochter der Schwester des Vaters Eduard Mathias Leps nämlich Elvira Gertrud, geb. 13.05.1943 in Köln. Das Schicksal dieser Personen konnte nicht geklärt werden. An Stelle eines vorverstorbenen Erben treten dessen Abkömmlinge.


    Die in Frage kommenden Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses innerhalb von 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Amtsgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, melden, da andernfalls ein Erbschein ohne Aufführung ihrer Erbrechte erteilt wird.



    Köln, den 26.07.2007


    Amtsgericht, Abt. 33

  • Amtsgericht Köln
    Öffentliche Aufforderung


    36 VI 139/07


    Zwischen dem 25.07.2003 und 26.07.2003 verstarb in Köln Amanda Else Primke, geboren am 10.11.1929 in Lodsch/Polen, zuletzt wohnhaft in Köln. Sie war nicht verheiratet. Die Eltern waren Oswald Primke, geb. am 09.08.1902 in Lodsch/Polen, verstorben am 13.12.1960 in Köln-Niehl und Wanda Primke geb. Reiser, geb. am 19.12.1892 in Zyrardow/Polen, verstorben am 07.11.1977 in Köln.


    Als gesetzliche Erbin zu 1/6 Anteil kommt in Betracht: Martha Reiser, angeblich in Zyrardow/Polen geboren im Jahre 1891. Sie ist eine Schwester der Mutter der Erblasserin. An Stelle eines vorverstorbenen Erben treten dessen Abkömmlinge.


    Die in Frage kommenden Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Amtsgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, melden, da andernfalls ein Erbschein ohne Aufführung ihrer Erbrechte erteilt wird.


    Der Reinnachlass soll etwa 100.000 Euro betragen.



    Köln, 30.05.2007


    Amtsgericht, Abt. 36

  • Amtsgericht Köln
    Öffentliche Aufforderung


    34 VI 517/01


    Am 31.08.2001 verstarb in Köln Edith Gertrud Helene Monsehr geborene Pix, geboren am 07.11.1910 in Berlin-Wedding, zuletzt wohnhaft in Köln. Sie war verwitwet von Reinhold Martin David Monsehr. Die Eltern hießen Paul Wilhelm Pix, geboren am 02.12.1876 und Marie Helene Pix geborene Sauerteig, geboren am 08.03.1879. Erben konnten trotz intensiver Recherche eines eingeschalteten Erbenermittlers nicht ermittelt werden.


    Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, werden aufgefordert, diese Rechte binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung bei dem Amtsgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln anzumelden. Andernfalls wird gem. § 1964 BGB festgestellt, dass ein anderer Erbe als das Land Nordrhein-Westfalen nicht vorhanden ist.


    Der Nachlass beträgt etwa 26.000,00 EUR.



    Köln, 18.12.2007


    Amtsgericht, Abt. 35

  • Amtsgericht Köln
    Öffentliche Aufforderung


    34 VI 152/07


    Am 01.03.2005 verstarb in Köln Hedwig Elisabeth Josefa Jarre geborene Laumen, geboren am 20.03.1907 in Köln, zuletzt wohnhaft in Köln.


    Als gesetzliche Erben zu je 1/8 Anteil kommen u.a. die nachgenannten Abkömmlinge der Großeltern mütterlicherseits
    (Carl Kersten und Emilie geborene Glanz) in Betracht:
    1.


    Wilhelm Eduard Adolph Kersten, geboren am 10.11.1869 in Magdeburg
    2.


    Paul Albert Hermann Kersten, geboren am 17.02.1872 in Magdeburg
    3.


    Anne Emilie Friederike Kersten, geboren am 26.07.1873 in Magdeburg


    An Stelle eines vorverstorbenen Erben treten dessen eheliche Abkömmlinge.


    Die in Frage kommenden Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses innerhalb von 6 Wochen beim Amtsgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, melden, da andernfalls ein Erbschein ohne Aufführung ihrer Erbrechte erteilt wird.


    Der Reinnachlass soll etwa 125.000 € (bezogen auf die Hälfte mütterlicherseits) betragen.



    Köln, 01.10.2008


    Amtsgericht, Abt. 34